Gemeinderat setzt Frist zur Ersatzwahl
Der Gemeinderat Oetwil setzt eine Frist von sieben Tagen für neue Wahlvorschläge des Mitglieds der Reformierten Kirchenpflege.

Gestützt auf die Ausschreibung vom 22. Dezember 2018 ist für die Ersatzwahl eines Mitglieds der Reformierten Kirchenpflege innert der festgesetzten Frist folgender Wahlvorschlag eingereicht worden:
Maag Hans Rudolf, geb. 1951, Sigrist, Schachenstrasse 31, Oetwil am See
In Anwendung von Artikel 8 der Gemeindeordnung sowie § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von sieben Tagen, bis spätestens am 14. Februar 2019, angesetzt, innert welcher der Wahlvorschlag zurückgezogen oder geändert werden oder auch neue Wahlvorschläge beim Gemeinderat Oetwil am See, Willikonerstrasse 11, 8616 Oetwil am See, eingereicht werden können.
Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Oetwil am See hat und der Evangelisch-reformierten Landeskirche angehört. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden.
Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Evangelisch-reformierten Kirchgemeinde Oetwil am See unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Vorschläge und Unterschriften, zu denen diese Angaben fehlen, sind ungültig.
Die vorgeschlagenen Personen werden vom Gemeinderat in stiller Wahl als gewählt erklärt, wenn nach der zweiten Frist die Zahl der Wahlvorschläge die Zahl der zu besetzenden Stellen (zwei Stellen) nicht übersteigt und die zunächst vorgeschlagenen Personen mit den definitiv vorgeschlagenen Personen übereinstimmen (§ 54 GPR). Andernfalls findet die Wahl an der Urne statt.
Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Meilen, Postfach, 8706 Meilen, erhoben werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung erhalten.