Medienmitteilung des Gemeinderates
Aktuellen Mitteilungen der Gemeinde Mönchaltdorf.

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- Für die Sanierung der Aabachbrücke bei der Siedlung „Im Heugarten“ genehmigte der Ge-meinderat Mönchaltorf einen Investitionskredit von Fr. 66'000.--. Die bestehende Holzbrücke, die für Fussgänger und Velofahrer genutzt werden kann, muss erneuert werden. Die Stahlträger weisen Flugrosst auf, die Eichenholzbohlen sind stark verwittert und der Antirutschbelag ist grösstenteils beschädigt.
- Für die Umsetzung angeordneter Sicherheitsmassnahmen zum Schutze der Mitarbeitenden in der Kläranlage bewilligte der Gemeinderat Mönchaltorf einen Kredit von Fr. 34'000.--. Gestützt auf den Massnahmenkatalog der SUVA (Kontrollbesuch im Jahr 2017), müssen in der Kläranlage diverse Sicherheitsmassnahmen zum Schutz der Mitarbeitenden ausgeführt werden. Da-bei geht es um die Anpassung von Geländern, die Ergänzung von Gitterrostabdeckungen sowie um die Montage von selbstschliessende Türen und Federtürschliesser.
- Der Gemeinderat Mönchaltorf hat vom Ergebnis des ersten Wahlgangs der kommunalen Erneuerungswahlen, Amtsdauer 2018 - 2022, Kenntnis genommen. Die Rechtskraft des ersten Wahlgangs der Erneuerungswahlen wurde, gestützt auf § 83 Gesetz über die politischen Rechte, festgestellt. Da ein gewähltes Mitglied der Reformierten Kirchenpflege die Wahl abgelehnt hat, wird für die nun zwei vakanten Sitze der Reformierten Kirchenpflege voraussichtlich am 23. September 2018 ein zweiter Wahlgang durchgeführt.
- Der Gemeinderat Mönchaltorf hat die vorgelegte Jahresrechnung 2017 der Schwimmbad-Stiftung Mönchaltorf zur Kenntnis genommen. Diese schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 7‘235.95. Per Ende Jahr 2017 beträgt das Stiftungsvermögen Fr. 281‘661.--.
- Die Rechnung 2017 des Zivilschutz Zweckverbandes Egg-Mönchaltorf-Oetwil am See, welche mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 90‘623.40 zu Lasten der Zweckverbandsgemeinden abschliesst (Anteil Mönchaltorf Fr. 19‘859.40), wurde durch den Gemeinderat Mönchaltorf genehmigt.
- Im Februar 2018 hat der Regierungsrat die Verordnung über das Meldewesen und die Ein-wohnerregister (MERV) erlassen. Die MERV setzt die Regelungsaufträge des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) um und schafft das dafür notwendige Vollzugsrecht. Insbesondere regelt die Verordnung das Verfahren der Datenbekanntgabe aus der Kantonalen Einwohnerdatenplattform KEP. Die Gemeinden können in einem kommunalen Erlass weitere Identifikatoren und Merkmale im Einwohnerregister festlegen, die zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendig sind. Der Gemeinderat Mönchaltorf legte nun den Inhalt des Einwohnerregisters in Ergänzung zu den gesetzlich vorgeschriebenen Idenitifikatoren und Merk-malen fest.
-Mitteilung der Gemeinde Mönchaltdorf (vas)