Publikation Öffentliche Auflage Teilzonen- und Teilerschliessungsplan Allmendstrasse
Der Gemeinderat der Stadt Solothurn veröffentlicht am 28. Januar 2019 eine aktuelle Information.

Öffentliche Auflage
Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 11. Dezember 2018 wird der Teilzonen- und Teilerschliessungsplan Allmendstrasse, gemäss kantonalem Planungs- und Baugesetz (§ 14ff und § 68ff) samt dazugehörigem Planungsbericht (Art. 47 RPV), öffentlich aufgelegt:
Teilzonen- und Teilerschliessungsplan Allmendstrasse
Der Teilzonen- und Teilerschliessungsplan Allmendstrasse besteht aus:
- Teilzonenplan Allmendstrasse mit Änderung Lärmempfindlichkeitsstufe
- Teilerschliessungsplan Allmendstrasse
Weitere Unterlagen (orientierend):
- Raumplanungsbericht
Auflage: Montag, 28. Januar 2019 bis Dienstag, 26. Februar 2019
Auflageort:
Teilzonen- und Teilerschliessungsplan Allmendstrasse:
Stadtbauamt der Stadt Solothurn, Baselstrasse 7, 4502 Solothurn Auflagezimmer Erdgeschoss oder auf der Homepage
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag jeweils 08.30 – 11.30 Uhr und 14.00 – 17.00 Uhr
Teilerschliessungsplan Allmendstrasse:
Kreisbauamt I, Langfeldstrasse 34, 4528 Zuchwil
Während den ordentlichen Bürozeiten
Je nach Betreff, sind die Einsprachen an folgende Behörden zu richten:
Einsprachen zu kommunalen Genehmigungsinhalten (ohne kantonale Baulinie im Teilerschliessungsplan) sind im Doppel schriftlich und begründet bis spätestens Dienstag, 26. Februar 2019 (Poststempel), eingeschrieben an das Stadtpräsidium der Stadt Solothurn, Baselstrasse 7, Postfach 460, 4502 Solothurn einzureichen.
Einsprachen zu kantonalen Genehmigungsinhalte (kantonale Baulinie im Teilerschliessungsplan) sind schriftlich zu begründen, haben einen Antrag zu enthalten und sind beim Bau- und Justizdepartement, Rötihof, 4509 Solothurn einzureichen.