Regierungsrat entlastet Gemeinderat vollumfänglich

Der Regierungsrat folgt der Geschäfts- und Rechnungsprüfungs-Kommission (GRPK) nicht, die eine Pflichtverletzung des Gemeinderats Billingen gemeldet hatte.

Gemeinderat
Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild

Nach ihrer Prüfung der Vorkommnisse rund um die Kündigung der InterGGA-Verträge kam die Geschäfts- und Rechnungsprüfungs-Kommission (GRPK) zum Schluss, dass eine schwere Pflichtverletzung vorligt. Der Regierungsrat folgt der Auffassung nicht und hat beschlossen, der aufsichtsrechtlichen Anzeige der GRPK keine Folge zu geben.

Der Einwohnerrat Binningen hat am 26.06.2017 der Geschäfts- und Rechnungsprüfungs-Kommission (GRPK) den Auftrag erteilt, die Vorkommnisse im Zusammenhang mit der ausserordentlichen Kündigung des Aktionärsbindungsvertrags (ABV) betreffend InterGGA AG durch die Gemeinde Binningen per 01.12.2014 und dem aussergerichtlichen Vergleich zwischen der Gemeinde Binningen und den übrigen Gemeinden mit ABV zu prüfen und dem Einwohnerrat Bericht zu erstatten.

Die GRPK hat sich an insgesamt sieben Sitzungen mit dem Prüfungsauftrag beschäf-tigt. Sie kam in ihrem Bericht an den Einwohnerrat vom 09.05.2018 zum Schluss, dass der Gemeinderat aufgrund der engen Signallieferungsdefinition im gültigen GGA‐Reglement keine Kompetenz hatte, den Vertrag mit der ImproWare AG abzuschliessen. Weiter zog die GRPK das Fazit, dass es sich um eine schwere Pflichtver-letzung des Gesamt‐Gemeinderates handelt, die gemäss § 102a des Gemeindege-setzes an den Regierungsrat gemeldet werden muss.

Mit Beschluss vom 11.12.2018 hält der Regierungsrat demgegenüber fest, dass der aufsichtsrechtlichen Anzeige der GRPK gegen den Gemeinderat Binningen betreffend Kompetenzanmassung keine Folge gegeben wird. In seinen Erwägungen weist der Regierungsrat auf die Entwicklung des privatrechtlichen Grundgeschäfts und auf den daraus folgenden Handlungsdruck hin. Der Gemeinderat hatte diesen Druck aufgenommen und die nach seiner Einschätzung notwendigen Handlungen vorgenommen. Insbesondere hatte der Gemeinderat direkt mit einem Provider einen Signallieferungsvertrag abgeschlossen, was ihm die GRPK als Kompetenzüberschreitung zum Vorwurf machte und darin eine schwere Pflichtverletzung sah. Dieser Auffassung kann der Regierungsrat nicht folgen. Auch erkennt er im Vorgehen des Gemeinderats kein Verschulden und auch keine moralische Verfehlung.

Der Gemeinderat nimmt die vollumfängliche Entlastung durch den Regierungsrat zur Kenntnis. Weiter hält der Gemeinderat mit sachlicher Genugtuung fest, dass er im Interesse der Gemeinde Binningen und im Interesse der Kundinnen und Kunden des ‚Kabelnetz Binningen‘ unter Zeitdruck die richtigen Entscheidungen getroffen hat und dabei korrekt vorgegangen ist.

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