Veränderungen der Schliessungszeit wegen WM

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Dübendorf,

Es finden teilweise Verlängerungen der Schliessungszeit statt während der Fussball-Weltmeisterschaft 2018.

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Gemäss Art. 284 der aktuell gültigen Polizeiverordnung der Stadt Dübendorf (PVO), gelten während der WM 2018 für alle Gastwirtschaften folgende Ausnahmeregelungen:

a) Innerhalb der Gastwirtschaftsräume

1. Für die Halbfinalspiele am Dienstag, 10.7. und Mittwoch, 11.7.2018 sowie das Finalspiel am Sonntag, 15.7.2018, wird die Schliessungszeit generell bis 2:00 Uhr aufgeschoben. 2. An allen anderen Tagen gilt § 15 des Gastgewerbegesetzes (GGG), wonach Gastwirtschaften von 24:00 Uhr bis 5:00 Uhr geschlossen zu halten sind, so- fern keine durch die Abteilung Sicherheit verfügte Ausnahme der ordentlichen Schliessungszeit für den Innenbereich des einzelnen Betriebs vorliegt.

b) Im Aussenbereich

1. Spiele mit Beteiligung der Schweizer-Nationalmannschaft dürfen bis um 24:00 Uhr gezeigt werden (So, 17.6./Fr, 22.6. und Mi, 27.6.2018). 2. Die Halbfinalspiele und das Finalspiel werden generell bis 24:00 Uhr be- willigt. 3. Bei allen anderen Spielen dürfen sich die Gäste ab 23:00 Uhr nur im Innern aufhalten, sofern keine durch die Abteilung Sicherheit verfügte Ausnahme der ordentlichen Schliessungszeit speziell für den Aussenbereich des einzelnen Betriebs vorliegt.

Nach Art. 11¹ der PVO ist die Nachtruhe ausserhalb der Lokalitäten auch während der WM 2018 zwingend einzuhalten. Die Gastwirtschaftsbetreiber/-innen werden angehalten, ihre Gäste beim Verlassen des Lokals nach 22:00 Uhr auf die Nachtruhe aufmerksam zu machen.

Zuwiderhandlungen können gebüsst bzw. die generelle Bewilligung für die oben genannten Verlängerungen der Schliessungszeiten für einen bestimmten Betrieb entzogen werden. Dies gilt auch, wenn von Seiten der Bevölkerung Beschwerden bezüglich Nachtruhestörung bei der Abteilung Sicherheit und/oder der Stadt- bzw. Kantonspolizei eingehen.

-Medienmitteilung der Gemeinde Dübendorf

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