ASTRA erteilt Zuschlag für Betrieb von E-Tankstellen auf Autobahnrastplätzen
Der Bund unterstützt den Ausbau von Schnellladestationen für Elektroautos entlang der Nationalstrassen. Interessierte Betreibergesellschaften konnten sich bis im Dezember 2018 für die Realisierung von E-Tankstellen auf 100 Rastplätzen bewerben. Nun hat das Bundesamt für Strassen (ASTRA) vier schweizerischen und einem niederländischen Anbieter einen Zuschlag erteilt. Als nächstes wird festgelegt, in welcher Reihenfolge die Umsetzung erfolgt. Zudem werden die Stromanschlüsse installiert. Anschliessend muss jeder Anbieter innerhalb eines Jahres mindestens fünf Rastplätze ausrüsten.
Um rasch ein flächendeckendes Netz zu gewährleisten, werden die Bewilligungen für den Bau und Betrieb der E-Tankstellen nicht einzeln pro Rastplatz, sondern in fünf Paketen mit jeweils 20 Rastplätzen vergeben. Das ASTRA hat die im Bewerbungsverfahren eingegangen Eingaben inzwischen geprüft und die fünf Pakete an folgende Betreibergesellschaften vergeben: Gottardo Fastcharge SA, Groupe e SA, Fastned B.V., Primeo Energie / Alpiq E-Mobility AG sowie SOCAR Energy Switzerland GmbH. Die Bewilligungen sind 30 Jahre gültig. Die Zuteilung erfolgt vorbehaltlich allfälliger Einsprachen bzw. Beschwerden der unterlegenen Bewerber.
In den kommenden Wochen führt das ASTRA mit den Anbietern Gespräche, um gemeinsam die Reihenfolge der Realisierung festzulegen. Anschliessend werden die Stromanschlüsse bestellt. Die Betreiber müssen innerhalb eines Jahres ab Erstellung der Strominfrastruktur je fünf Rastplätze mit E-Tankstellen ausrüsten. Spätestens in zehn Jahren müssen sämtliche Rastplätze damit ausgestattet sein.
Die Kosten für die Bereitstellung einer ausreichenden Stromleistung vor Ort werden vom ASTRA vorfinanziert. Pro Rastplatz ist mit einem durchschnittlichen Aufwand von rund einer halben Million Franken zu rechnen. Diese Investitionskosten werden den Betreibern über ein Entgelt verrechnet.
Massnahme zur Förderung der E-Mobilität
Elektroautos tragen dazu bei, die energie- und klimapolitischen Ziele des Bundes zu erreichen. Der Bund erwartet, dass ihr Marktanteil in den kommenden Jahren steigen wird. Um dies zu fördern, hat das Parlament die Rahmenbedingungen zur Erstellung eines leistungsstarken Netzes von Ladestationen entlang der Nationalstrassen geschaffen: Seit Anfang 2018 ist es rechtlich möglich, auf Autobahnrastplätzen elektrische Energie als Antriebsmittel anzubieten. Zudem hat der Bund Ende 2018 zusammen mit Vertretern von Kantonen und Städten sowie der Elektrizitäts- und Mobilitätsbranche eine Roadmap zur Förderung der Elektromobilität unterzeichnet.
Vor diesem Hintergrund hatte das ASTRA am 11. September 2018 das Bewerbungsverfahren zur Vergabe der 100 Rastplätze entlang der Nationalstrassen gestartet. Bis Fristende am 11. Dezember 2018 waren acht Gesuche eingegangen, wovon fünf jetzt den Zuschlag erhielten.
Rastplätze und Raststätten auf dem Nationalstrassennetz
Im Unterschied zu den Rastplätzen, die in der Regel nur mit Toiletten, Bänken und teilweise mit kleinen Imbissbuden ausgerüstet sind, gibt es auf den 59 Raststätten Restaurants und Einkaufsmöglichkeiten. Auf 24 Raststätten sind bereits Schnellladestationen vorhanden. Die Raststätten sind in kantonalem Eigentum, während die Rastplätze im Eigentum des Bundes sind.