Einführung von Gebühren im Mahnwesen Steuern!

Gemeinde Birrhard
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Brugg,

Die Änderungen des Steuergesetzes (StG) und der zugehörigen Steuerverordnung wurde vom Regierungsrat auf den 01. Januar 2019 in Kraft gesetzt.

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Ein Taschenrechner (Symbolbild) - Pixabay

Am 21. November 2018 hat der Grosse Rat die Einführung von kostendeckenden Gebühren für Mahnungen und Betreibungen im Steuerwesen beschlossen. Die Änderungen des Steuergesetzes (StG) und der zugehörigen Steuerverordnung wurde vom Regierungsrat auf den 01. Januar 2019 in Kraft gesetzt. Nachstehend eine Übersicht der Mahngebühren:

- 1. Mahnung Steuererklärung Fr. 35.00

- 2. Mahnung Steuererklärung Fr. 50.00

- 3. Mahnung Steuer- und Verzugszinsausstand (prov./def.) Fr. 35.00

- Betreibung Steuer- und Verzugszinsausstand (prov./def.) Fr. 100.00

Im Veranlagungsverfahren der natürlichen Personen werden erstmals die Steuerperiode 2018, für welche im Kalenderjahr 2019 die Steuererklärung einzureichen ist, Gebühren erhoben. Die Gebühren werden für Mahnungen für nicht rechtzeitig eingereichte Steuererklärungen behoben. Bei Fristerstreckungen zur Einreichung der Steuererklärung werden keine Gebühren erhoben.

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