Einmessung von privaten Liegenschaftsentwässerungen

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In der Zeit von Mai bis Juni 2018 werden eine Mitarbeiterin der Firma Porta AG zusammen mit Herr Reto Rohner (Werkmitarbeiter Rekingen) im Auftrag der Gemeinde Rekingen die im Abwasserkataster fehlenden privaten Liegenschaftsentwässerungen einmessen.

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Als private Liegenschaftsentwässerungen werden die privaten Abwasserleitungen bezeichnet, welche vom Haus/Grundstück bis hin in die öffentliche Kanalisation der Gemeinde gehen. Das Einführungsgesetz zum Umweltrecht (EG UWR) schreibt vor, dass die privaten Liegenschaftsentwässerungen im Werkkataster Abwasser der Gemeinde aufzunehmen und zu bewirtschaften sind. In einem ersten Schritt wurden deshalb alle bestehenden Bauakten im Archiv der Gemeinde in Bezug auf Liegenschaftsentwässerungen geprüft und falls vorhanden in den Abwasserkataster eingepflegt. In einem zweiten Schritt sollen nun die im Abwasserkataster noch fehlenden Schächte/Leitungen vor Ort eingemessen werden. Dabei müssen die betreffenden privaten Grundstücke begangen werden. Für das Verständnis der jeweiligen Grundeigentümer danken wir im Voraus.

-Mitteilung der Gemeinde Rekingen

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