Die Regierung hat am Donnerstag die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Änderung der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich eröffnet.
Gemeinderat
Nach der letzten Gemeindeversammlung liegt in Kirchlindach ein zerstrittener Gemeinderat vor. - Symbolbild

Im Kanton Bern sollen finanzschwache Gemeinden weniger Mittel aus dem Finanzausgleich erhalten. Dadurch steigt der Fusionsdruck. Die Regierung hat am Donnerstag die Vernehmlassung zu einer entsprechenden Änderung der Verordnung über den Finanz- und Lastenausgleich eröffnet.

Die Verordnungsänderung geht auf einen Auftrag des Kantonsparlamentes vom September 2018 zurück. Konkret soll ab 1. Januar 2020 der harmonisierte Steuerertragsindex (HEI) von heute 86 auf 84 gesenkt werden. Dieser Index ist dafür massgebend, ob eine Gemeinde eine sogenannte Mindestausstattung erhält.

Der HEI zeigt die Pro-Kopf-Steuerkraft einer Gemeinde im Vergleich zum kantonalen Mittel. Wenn eine Gemeinde einen HEI von 100 hat, liegt sie genau im Durchschnitt aller bernischen Gemeinden.

Mit der Senkung des HEI von 86 auf 84 sinkt auch die Zahl der anspruchsberechtigten Gemeinden: von heute 163 auf 139 Gemeinden. Bei keiner der 24 betroffenen Gemeinde betrügen die Mindereinnahmen jedoch mehr als ein Steueranlagezehntel, schreibt der Kanton Bern. Am stärksten betroffen wären Habkern, Horrenbach-Buchen, Seehof, Teuffenthal, Trub, Schelten.

Mit der Anpassung des Index spart der Kanton bei der Mindestausstattung jährlich 9,1 Millionen Franken ein. Der Gesamtbetrag für die Mindestausstattung sinkt von 33,2 Millionen auf 24,1 Millionen. Mit der Senkung des HEI wollte die Mehrheit des Grossen Rates den Anreiz für Gemeindefusionen erhöhen.

Die Vernehmlassung zur Verordnungsänderung dauert bis am 17. Mai. Der Regierungsrat dürfte die Anpassung voraussichtlich Anfang Juli verabschieden. Die Änderung einer Verordnung liegt in seiner Kompetenz. Der neue Index soll ab 1. Januar 2020 gelten.

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