Grosser Rat prüft Abschaffung des Eventualantrag-Bubentricks

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Bern,

Der bernische Grosse Rat hat beschlossen, einen auch schon als «Bubentrickli» bezeichneten parlamentarischen Kniff näher unter die Lupe zu nehmen.

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Gemeint ist der Umstand, dass der Grosse Rat bisher bei der Beratung von wichtigen Vorlagen Volksvorschläge mit einem eigenen Eventualantrag aushebeln kann.

Heute steht in der Berner Kantonsverfassung, dass 10'000 Stimmberechtigte nur dann einen Volksvorschlag einreichen können, wenn das Kantonsparlament zuvor keinen Eventualantrag beschliesst. Diesen Umstand machten sich Fraktionen im bernischen Grossen Rat in der Vergangenheit wiederholt zu Nutze.

Wenn ein Volksvorschlag drohte, beschlossen sie einen Eventualantrag und verunmöglichten damit einen Volksvorschlag, der auch als konstruktives Referendum bekannt ist. So passierte es beispielsweise bei der Beratung des kantonalen Einführungsgesetzes über die Kranken-, die Unfall- und die Militärversicherung im Jahr 2015.

Damals war im Rat umstritten, ob für Prämienverbilligungen eine Zielvorgabe in diesem kantonalen Gesetz verankert bleiben soll oder nicht. Die bürgerliche Mehrheit des Kantonsparlaments strich diese Zielvorgabe gegen den vehementen Widerstand von Links-Grün aus dem Gesetz.

Danach beschlossen die Bürgerlichen auch noch einen Eventualantrag - nur um den Volksvorschlag von links-grün zu verhindern. Der damalige Präsident der Grünen Kanton Bern, Blaise Kropf, sprach von einem «Bubentrickli», bürgerliche Grossräte sagten, die Verfassung lasse ein solches Manöver zu.

Links-Grün brachte in der Folge ein Referendum gegen den Grossratsbeschluss zustande und gewann im Februar 2016 die Referendumsabstimmung.

Neue Priorisierung

Vier bernischen Grossräten aus drei Parteien schwebt nun vor, die Kantonsverfassung so abzuändern, dass künftig Volksvorschläge vor parlamentarischen Eventualvorträgen kommen; Priorität haben. Dies unter dem Grundsatz «in dubio pro populo», wie sie in ihrem Vorstoss schreiben, also «im Zweifel für das Volk».

Konkret sollen allfällige Eventualanträge des Grossen Rats künftig nur dann dem Volk vorgelegt werden, wenn kein Volksvorschlag eingereicht wird. Alles andere sei ein «Affront gegenüber dem Volk», finden die vier Grossräte Michael Köpfli (GLP/Bern), Hannes Zaugg-Graf (GLP/Uetendorf), Ruedi Löffel-Wenger (EVP/Münchenbuchsee) und Patrick Freudiger (SVP/Langenthal).

Ihrer Parlamentarischen Initiative stimmte der Rat am Montag mit 134 zu 14 Stimmen bei 5 Enthaltungen vorläufig zu. Das bedeutet, dass sich eine Kommission nochmals eingehend mit dem Thema befasst. Danach stellt diese - gestützt auf ihre Erkenntnisse - dem Grossen Rat Antrag. Entschieden ist also noch nichts.

Gegen diese neue Priorisierung des Volksvorschlags gegenüber dem Eventualantrag wandte sich einzig die FDP-Fraktion im Grossen Rat. Schliesslich repräsentiere der Grosse Rat das Volk, sagte Fraktionssprecher Andreas Hegg (Lyss).

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