Kanton verbietet Wasserentnahme aus Gewässer

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Schaffhauserland,

Schaffhauser Landwirte dürfen für ihre Felder ab sofort kein Wasser mehr aus der Biber nutzen. Aufgrund der Trockenheit hat der Kanton am Donnerstag einen Entnahmestopp erlassen. Der Rhein und die Wutach sind davon nicht betroffen.

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Im Kanton Schaffhausen darf Wasser für landwirtschaftliche Bewässerung generell nur aus den grösseren Gewässern Rhein, Biber und Wutach erfolgen, wie der Kanton mitteilte. Aus allen anderen Gewässern darf generell kein Wasser entnommen werden.

Seit Ende Juni gab es noch Ausnahmebewilligungen für eine Notwasserentnahme aus der Biber. Der Pegelstand des Flusses liegt aktuell nur noch bei 14,5 Zentimetern. Daher muss die Wasserentnahme komplett gestoppt werden. Die Einstellung gilt bis auf Widerruf. Erst wenn der Pegelstand 16 Zentimeter erreicht oder übersteigt, darf wieder Wasser aus der Biber entnommen werden.

-Mitteilung der SDA (mba)

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