Stadt Luzern

Kanton will bei Behindertenbetreuung ambulante Leistungen fördern

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Luzern,

Im Kanton Luzern sollen stationäre Wohn- und Arbeitsangebote für Erwachsene mit Behinderungen mit ambulanten Möglichkeiten ergänzt werden.

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Mit einer Revision des Gesetzes über soziale Einrichtungen (SEG) will die Regierung zudem finanzielle Fehlanreize eliminieren.

Die geplante Teilrevision treibe die bereits 2017 erfolgte Erweiterung um ambulante Betreuungs-, Begleitungs- und Förderungsangebote für Menschen mit besonderem Betreuungsbedarf voran, heisst es in der Vernehmlassungsbotschaft, die am Donnerstag veröffentlicht wurde. Das Gesetz stammt aus dem Jahr 2007 und beschränkte sich auf stationär erbrachte Leistungen.

Die finanzielle Abgeltung stationärer und ambulanter Leistungen an betreuungsbedürftige erwachsene Menschen soll neu geregelt werden. Der individuelle Betreuungsbedarf und die Kosten sollen nach einheitlichen Kriterien erfasst werden, was eine leistungsorientierte Abgeltung in den Bereichen Wohnen und Tagesstruktur erlaube.

Aufgrund des ausgewiesenen Bedarfs und der Vorteile einer koordinierten Planung und Steuerung stationärer und ambulanter Leistungen sollen mit der Revision des SEG vermehrt ambulante Angebote anerkannt und finanziert werden können.

Keine absolute Deinstitutionalisierung

Die Vielfalt von Behinderungen, Betreuungsbedarf und persönlichen Bedürfnissen sei allerdings zu gross, als dass man nur in einer absoluten Deinstitutionalisierung den einzig gangbaren Weg sehen könnte, schreibt die Regierung. Die Revision soll die Grundlage schaffen, damit eine Vielfalt an bedarfsgerechten stationären und ambulanten Angeboten gefördert werden kann.

Menschen mit Behinderungen und ihren Angehörigen oder gesetzlichen Vertretungen soll neu eine fachlich unabhängige Stelle zur Verfügung stehen, die den bestehenden Bedarf an Betreuung, Unterstützung und Begleitung abklärt. Für deren Aufbau sei mit Investitionen zu rechnen, hält die Regierung fest.

Doch für betreuungsbedürftige Menschen verbessere sich dadurch die Versorgungssituation. Für die aktuell anerkannten sozialen Einrichtungen für erwachsene Menschen mit Behinderungen könne die Einführung der neuen Finanzierungssysteme dagegen eine Herausforderung darstellen.

Für den Kanton und die Gemeinden erfolge der Systemwechsel grundsätzlich kostenneutral, da der Kreis der anspruchsberechtigten Personen mit der Revision nicht erweitert, sondern nur eine Verlagerung Richtung ambulante Angebote erzielt werden soll.

Im Kanton Luzern leben rund 55'000 Menschen mit Behinderungen oder längerfristigen Beeinträchtigungen. Das sind rund 15 Prozent der Gesamtbevölkerung. 18'700 Personen sind in ihrer Lebensführung schwer beeinträchtigt. Von ihnen werden gut 2300 Personen stationär betreut oder gepflegt.

Die Vernehmlassung dauert bis am 21. Dezember.

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