Kantonsparlament ändert Zentrumslasten-Ausgleich für Städte nur wenig

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Solothurn,

Am Mechanismus des Finanz- und Lastenausgleichs unter den Solothurner Einwohnergemeinden für das nächste Jahr wird praktisch nichts geändert.

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Einzig bei der Abgeltung der Zentrumslasten für die drei Solothurner Städte nahm das Kantonsparlament am Dienstag eine kleine Änderung vor, obwohl die Regierung eine grundlegende Neuverteilung vorgeschlagen hatte.

Die Zentrumslastenabgeltung macht mit einer Million Franken allerdings nur einen kleinen Teil der zwischen den Solothurner Einwohnergemeinden hin- und her geschobenen Ausgleichssumme aus. Bisher profitierten Solothurn mit 68 Prozent und Olten mit 27 Prozent von dieser Million ungleich stärker, als Grenchen mit 5 Prozent.

Der Vorschlag der Regierung, die vorhandene Million je zu einem Drittel auf die drei Solothurner Zentren aufzuteilen, löste nicht überall Freude aus. Die Regierung wurde kritisiert, weil sie die neue Lösung ohne Begründung vorlegte.

Kommissionssprecherin Susanne Koch Hauser (CVP) sagte, es sei nicht ersichtlich, warum der Verteilschlüssel im vierten Jahr nach der Einführung des neuen Finanz- und Lastenausgleichsystems nun geändert werden soll. Sie verlangte im Namen der Finanzkommission, dass bis zum Vorliegen eines von der Regierung versprochenen Wirkungsbericht über die ersten vier Jahre mit den bisherigen Grössenordnungen gearbeitet werde.

Kleine Kosmetik angebracht

Allerdings schlug sie namens ihrer Kommission vor, am bisherigen Verteilschlüssel eine kleine Kosmetik anzubringen. Solothurn soll künftig 56,5 Prozent dieser Million bekommen, Olten 38 Prozent und Grenchen 5,5 Prozent. Dieser Vorschlag wurde vom Kantonsrat mit 50 zu 37 Stimmen bei neun Enthaltungen angenommen.

Die Grünen konnten sich weder mit der bisherigen Lösung noch mit dem neuen Verteilschlüssel anfreunden. Es brauche verlässliche Indikatoren, welche die wirkliche Situation abbilden, sagte deren Sprecher. Deshalb sei man bis zum Vorliegen des Wirkungsbericht für die bisherige Lösung. Auch die FDP wollte an der bisherigen Lösung festhalten.

Gespalten war die CVP/EVP/GLP/BDP-Fraktion. Auf der anderen Seite sprachen sich eine Mehrheit der SP und die SVP für die Drittelslösung aus. Lang war die Liste der Redner der drei «Stadtfraktionen». Je nach Herkunft wurde der neue Verteilschlüssel verworfen oder begrüsst. Die einzelnen Stadtvertreter wurden nicht müde, die Leistungen ihrer Städte als Zentren ihrer Agglomeration hervorzuheben.

Regierungsrätin Brigit Wyss (Grüne) wies Vorwürfe zurück, die Regierung habe die Arbeit nicht gemacht. Die Regierung habe die Diskussion der letzten drei Jahren über die Verteilung der Zentrumslasten-Million aufgenommen. Die Drittelslösung sei eine ehrliche Lösung, weil die Berechnungsgrundlagen nicht mehr aktuell seien. Die gültigen Zahlen könnten nicht über Nacht neu erhoben werden.

Die Töpfe bleiben gleich

An den übrigen Parametern des Finanz- und Lastenausgleichs wollte das Solothurner Kantonsparlament nicht rütteln. Die Abschöpfungsquote, die Mindestausstattungsgrenze und die Dotationshöhen bei den Lastenausgleichtöpfen bleiben auf Antrag der Regierung gleich wir für das laufenden Jahr. Der geo-topographische Lastenausgleich wird unverändert mit 10 Millionen Franken dotiert, der soziodemografische Lastenausgleich wie bisher mit 9 Millionen.

Insgesamt werden im Kanton Solothurn 70 Millionen Franken über den Finanz- und Lastenausgleich unter den Gemeinden verteilt. Von den ressourcenstarken Gemeinden werden rund 30,5 Millionen Franken als Abgaben entrichtet, der Staatsbeitrag beträgt 38,5 Millionen. 25 Gemeinden leisten eine Abgabe, 84 Gemeinden erhalten einen Beitrag.

Für die Festlegung der Steuerungsgrössen ist die Entwicklung bestimmter Kenngrössen massgebend. Dazu gehören die Entwicklung der Steuerfüsse und der Steuerkraft sowie die Finanzlage der Einwohnergemeinden.

Der Finanz- und Lastenausgleich unter den Solothurner Einwohnergemeinden für 2019 wurde vom Kantonsparlament mit 70 zu 18 Stimmen bei acht Enthaltungen genehmigt.

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