Kantonsrat will einheitliche Altersbeschränkung fürs Kino
Im Kanton Zürich sollen in den Kinos die gleichen Altersbeschränkungen für Kinder und Jugendliche gelten wie in anderen Kantonen.
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Der Kantonsrat passt das veraltete Filmgesetz aus dem Jahr 1971 an. Einheitliche Regelungen gibt es dabei insbesondere beim Jugendschutz.
Heute bestehen zwischen den Kantonen noch immer Unterschiede, was das Mindestalter für Kinofilme betrifft. Ist momentan der Film «Mission: Impossible - Fallout» in Basel etwa ab 12 Jahren empfohlen und freigegeben ab 10 Jahren, ist er in den Zürcher Kinos erst ab 12 Jahren freigegeben - empfohlen ab 14 Jahren.
Es mache mehr Sinn, wenn in den verschiedenen Städten das gleiche Zutrittsalter gelte, sagte Rafael Steiner (SP, Winterthur). Die kantonale Eigenbrötelei könne endlich abgeschafft werden, fand auch Barbara Schaffner (GLP, Otelfingen). Und Michael Biber (FDP, Bachenbülach) bezeichnete das neue Gesetz als schlank und einfach.
Der Kanton Zürich schliesst sich mit dem neuen Filmgesetz also der gesamtschweizerischen Regelung für das Zutrittsalters bei Filmvorführungen an. Seit 2013 gibt es nämlich eine nationale Vereinbarung sowie eine schweizerische Kommission für Jugendschutz im Film unter Führung der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektionen.
Keine Testeinkäufe und Testeintritte
Bei der ersten Lesung des Gesetzes über den Jugendschutz bei öffentlichen Filmvorführungen und Trägermedien (JFTG) herrschte am Montag denn auch viel Einigkeit darüber, dass das alte Filmgesetz «Schnee von gestern» sei. Es sei höchste Zeit, die Regelungen den Gegebenheiten von heute anzupassen.
Alle würden vom Jugendschutz profitieren - die Kinder, die Eltern, die Betreiber und die Medienbranche, war der einhellige Tenor. Dieser wird im Gesetz aber nur für die öffentlichen Filmvorführungen und Trägermedien geregelt. Zu diesen gehören neben DVDs auch Video- und Computerspiele.
Dennoch gab es auch kritische Stimmen. Der Regierungsrat wollte nämlich im Gesetz festschreiben, dass der Jugendschutz kontrolliert wird - etwa mit Testeinkäufen von Videospielen oder Testeintritten ins Kino. So wie dies beim Alkohol auch Gang und Gäbe ist. Dieser Paragraf strich der Kantonsrat aber kurzerhand aus dem Gesetz.
Darüber ärgerten sich SP, Grüne und die CVP. «Dem Gesetz werden die Zähne gezogen, bevor es überhaupt in Kraft ist», kritisierte etwa Josef Widler (CVP, Zürich). Es brauche solche Tests, um zu kontrollieren, ob die Vorgaben eingehalten würden, betonte auch SP-Kantonsrat Steiner.
Gefahr Internet muss der Bund regeln
Letzterer wollte zudem das neue Gesetz auch noch auf den Bereich Internet/Online ausweiten. «Es ist doch absurd, wenn geregelt wird, dass ein brutaler Film auf einem USB-Stick auf dem Schulplatz nicht weitergereicht werden darf, dieser aber über Wlan verschickt werden kann», sagte Steiner.
Was bringe ein Jugendschutz, wenn die Kinder online alles unkontrolliert konsumieren könnten, fragte sich die SP. Mit dieser Sorge blieb sie jedoch alleine. Das Internet könne nicht auf kantonaler Ebene reguliert werden, sagte Biber. «Nur Aufklärung und ein wachsames Auge der Eltern kann hier helfen», sagte Schaffner.
Und auch Justizdirektorin Jacqueline Fehr ortete in diesem Bereich noch offene Fragen. Bemühungen, das Internet gesetzgeberisch in den Griff zu bekommen, liefen derzeit auf nationaler Ebene, sagte sie und fügte an, dass sich im Jahr 2015 rund 60 Prozent aller Spiele auf Trägermedien befanden und nicht gestreamt wurden. «Das ist auch heute noch so.«