Kommission verlangt rechtliche Grundlagen für «Pre-Crime»

Die vorberatende Kommission befasste sich mit Anpassungen beim Datenschutzgesetz. Auslöser sind Neuerungen bei der EU.

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Der Finanzverwalter Thomas Läderach kündigt per 30. April 2021. - SDA Regional

Die Kommission des St. Galler Kantonsrats hat sich mit dem Datenschutz beschäftigt. Thema war aber auch die vorhersagende Polizeiarbeit. In einem Vorstoss werden Rahmenbedingungen für «Pre-Crime» verlangt.

Die vorberatende Kommission befasste sich mit Anpassungen beim Datenschutzgesetz. Auslöser sind Neuerungen bei der EU. Weil es dabei um Schengen-Recht geht, ist die Schweiz verpflichtet, die Änderungen zu übernehmen. Das gilt sowohl für den Bund als auch für den Kanton St. Gallen.

Ziel sei es, den Schutz von Persönlichkeitsrechten von Personen, deren Daten die öffentliche Hand bearbeitet, besser zu gewährleisten, heisst es dazu in der Mitteilung der Kommission vom Dienstag. Eine der Änderungen: Die Fachstelle für Datenschutz kann nicht nur wie bisher Massnahmen beantragen. Sie ist neu auch befugt, selber Verfügungen zu erlassen.

Die Kommission schlägt vor, sich bei den Anpassungen an die Vorlage des Bundes zu halten. Die Aufgaben sollen nach Auskunft von Kommissionspräsident Beat Tinner (FDP) mit den bestehenden Stellen bewältigt werden können. Neben der unabhängigen Fachstelle für Datenschutz gibt es in allen Departementen Datenschutz- und Informatikverantwortliche.

«Pre-Crime» als Thema

Die Kommission hat sich mit einem weiteren Thema beschäftigt, das auf den ersten Blick nicht mit der Gesetzesrevision zusammenhängt: Sie hat danach als Folge der Diskussionen eine Motion zum Thema vorausschauende Polizeiarbeit eingereicht.

Unter den Fachbezeichnungen «Pre-Crime» oder «Predictive Policing» geht es um Methoden und Programme, mit denen möglichst präzise Prognosen für Risiken erarbeitet werden. Die Polizei soll aufgrund von Datenanalysen eingreifen können, bevor Straftaten überhaupt verübt werden. So wird etwa versucht, bei Fällen von häuslicher Gewalt das Gefahrenpotenzial eines Täters einzuschätzen und dazu passende Massnahmen zu ergreifen.

Heikles Zusammenspiel

Eingesetzt werden spezielle Softwarelösungen, die auf Algorithmen basieren. Basis dafür sind die Datenbanken der Polizei. Das Zusammenspiel ist heikel. «Predicitive Policing» komme zu einem Zeitpunkt zum Einsatz, in dem noch keine Straftat begangen worden sei und deshalb noch die Unschuldsvermutung zu gelten habe, heisst es in der Motion.

Die Kommission verlangt nun rechtliche Grundlagen, um der systematischen und automatisierten Bearbeitung von Personendaten und von Persönlichkeitsprofilen klare Rahmenbedingungen vorzugeben.

Dieser Teil der Polizeiarbeit sei sich erst am Entwickeln, sagt dazu Tinner. Man solle nun dazu nicht sofort ein neues Gesetz schaffen. Der Kommission gehe es um die Sensibilisierung und dass man die damit verbundenen Fragen genaue anschaue.

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