Kommission will Führung des Krebsregisters nicht auslagern
Die vorberatende Kommission für Gesundheit und soziale Sicherheit des Schwyzer Kantonsrats will die Führung des Krebsregisters nicht auslagern.

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Die Kommission sieht aber auch die Gefahr von Interessenskonflikten oder möglichem Missbrauch der Daten, würde die Führung des Krebsregisters ausgelagert, wie sie in ihrer am Montag veröffentlichten Stellungnahme zur Teilrevision des Gesundheitsgesetzes schreibt. Die Privatsphäre der Patienten sei langfristig nicht gewährleistet.
Die Parlamentskommission tritt zwar auf die Vorlage ein, beantragt aber dem Parlament einstimmig, einen entsprechenden Änderungsantrag anzunehmen. Diesen lehnt die Regierung aber ab.
Denn in ihrer Vorlage sieht sie unter anderem vor, die Führung des Krebsregisters nicht nur einer öffentlich-rechtlichen, sondern ebenso einer privaten Organisation oder Einrichtung übertragen zu können.
Sowohl öffentlich-rechtliche als auch privat-rechtlich organisierte Krebsregister seien in Bezug auf den Datenschutz an die strengen gesetzlichen Vorgaben gebunden, schreibt der Regierungsrat in seiner Stellungnahme zum Kommissionsantrag.
Die Möglichkeit, die Registerführung allein auf ein öffentlich-rechtlich organisiertes Krebsregister zu beschränken, engt nach Ansicht der Regierung den Kanton in seiner Handlungs- und Auswahlmöglichkeit «unnötig» ein.
Hinzu komme, dass bei einer möglichen späteren Privatisierung des ursprünglich öffentlich-rechtlichen Krebsregisters eine erneute langwierige, kantonale Gesetzesänderung erforderlich wäre, schreibt die Regierung.
Der Regierungsrat erachtet es daher als nicht zielgerichtet, sich bereits im Rahmen der gesetzlichen Grundlage ein «zu enges Korsett» aufzuerlegen. Selbst der kantonale Datenschutzbeauftragte habe keine Einwände geäussert, betont die Regierung.