Leerwohnungszählung per 1. Juni 2018
Die eidgenössische Leerwohnungszählung findet wie jedes Jahr mit Stichtag 1. Juni statt.
Das Wichtigste in Kürze
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Wir bitten sämtliche Grundeigentümer, welche am 1. Juni 2018 über leer stehende Häuser oder Wohnungen verfügen oder solche verkaufen möchten, dies bis am 7. Juni 2018 der Gemeinderatskanzlei zu melden. Die Mitarbeit ist gemäss dem Bundesstatistikgesetz vom 9. Oktober 1992 sowohl für die Gemeinden als auch für die Grundeigentümer und Liegenschaftsverwaltungen obligatorisch.
Als Leerwohnungen im Sinne dieser Zählung gelten alle möblierten und unmöblierten Wohnungen oder Einfamilienhäuser, welche folgende zwei Bedingungen erfüllen:
Die am Stichtag 1. Juni 2018 unbesetzt aber bewohnbar sind;
Die am Stichtag 1. Juni 2018 zur dauernden Miete (mindestens für drei Monate) oder zum Kauf angeboten werden.
Ferien- oder Zweitwohnungen sind ebenfalls mitzuzählen, sofern sie das ganze Jahr bewohnbar und zur Dauermiete (von mindestens drei Monaten) oder zum Verkauf ausgeschrieben sind.
-Mitteilung der Gemeinde Neckertal (vas)