Staatsanwaltschaft soll personell aufgestockt werden
Die beantragten Stellenerhöhungen sind notwendig, wenn der Grundauftrag der Staatsanwaltschaft nicht eingeschränkt werden soll.

Die Solothurner Staatsanwaltschaft soll personell aufgestockt werden. Die Zahl der ordentlichen Staatsanwälte soll um fünfeinhalb Vollzeitpensen erhöht werden. Zudem sollen neu zweieinhalb Stellen für Untersuchungsbeamte und drei Stellen im administrativen Bereich geschaffen werden.
Dies beantragt die Solothurner Regierung dem Kantonsrat. Sie stützt sich dabei auf einen Bericht von Andreas Brunner, dem ehemaligen Leitenden Oberstaatsanwalt des Kantons Zürich, der eine von der Solothurner Staatsanwaltschaft selber erstellte Analyse über die Personalsituation unter die Lupe genommen hat.
Brunner nahm weitergehende Datenerhebungen vor und kam zum Schluss, dass die Folgerung der Situations- und Bedürfnisanalyse der Staatsanwaltschaft weitgehend nachvollziehbar und plausibel sei. Wenn der Grundauftrag der Staatsanwaltschaft nicht eingeschränkt werden solle, seien die beantragten Stellenerhöhungen notwendig.
In seinem Bericht kam Brunner auch zum Schluss, dass im Falle einer Personalaufstockung ein Teil der zusätzlichen Ressourcen im Bereich Cybercrime sowie bei der Einziehung von Vermögenswerten eingesetzt werden soll.
Zudem soll die Staatsanwaltschaft künftig vermehrt selber Einvernahmen durchführen. Diese werden derzeit grösstenteils an die Kantonspolizei delegiert. Diese zusätzlichen Aufgaben an der Nahtstelle zwischen Kantonspolizei und Staatsanwaltschaft sollen im Rahmen eines gemeinsamen Projektes der beiden Strafverfolgungsbehörden näher definiert werden.
Brunner empfiehlt eine Erhöhung der Anzahl Staatsanwälte um fünfeinhalb Stellen. In ihrer eigenen Analyse hatte die Staatsanwaltschaft den Bedarf auf viereinhalb Stellen beziffert. In Bezug auf die Untersuchungsbeamten empfiehlt der Experte vorerst eine Erhöhung um zweieinhalb Stellen. Die Staatsanwaltschaft war von viereinhalb zusätzlichen Stellen ausgegangen.
Der Regierungsrat folgte an seiner Sitzung vom Dienstag den Empfehlungen des Experten, wie die Staatskanzlei mitteilte. Er beauftragte das Bau- und Justizdepartement, einen entsprechenden Antrag an den Kantonsrat zur Erhöhung der Pensen zu erarbeiten.