Stadt Zürich

Stadt regelt Recycling bei Kremation

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Zürich,

Ökologisch bis in den Tod: Verstorbene können in der Stadt Zürich künftig zu Lebzeiten explizit wünschen, dass ihre medizinischen Implantate und Edelmetalle nach der Kremation aus der Asche entfernt und recycliert werden.

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Nur bei ausdrücklicher Zustimmung der verstorbenen Person oder der Angehörigen würden aber Implantate und Edelmetalle entfernt, teilte der Stadtrat am Mittwoch mit. Der Erlös aus der Wiederverwertung fliesse in die Stadtkasse. Durch die Entfernung könne die ökologische Belastung des Bodens verringert werden. Ohne ausdrückliches Einverständnis blieben die Edelmetalle in der Asche.

Die neue Regelung zur Metall-Wiederverwertung schuf die Stadt Zürich in ihrem Reglement für Bestattungen und Friedhöfe. Dieser Erlass wurde aufgrund der totalrevidierten Bestattungsverordnung des Kantons komplett überarbeitet. Er komme nun mit deutlich weniger Regeln aus, hiess es weiter.

Neu im Reglement ist auch, dass sich Muslime von ausserhalb der Stadt in Zürich bestatten lassen können. Dafür muss aber die Wohngemeinde mit der Stadt Zürich eine Vereinbarung haben und die vollen Kosten müssen übernommen werden.

Gleich bleibt laut dem Stadtrat, dass die Bestattung für Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Zürich unentgeltlich bleibt. Die neuen Regeln treten am 1. September in Kraft.

-Mitteilung der SDA (mis)

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