Teilstrassenplan wird genehmigt
Der Gemeinderat Grabs hat den Teilstrassenplan «Anpassung Vertschell- und Turnhallenweg» genehmigt. Der Plan wurde dem Baudepartement bereits zur Geneh- migung eingereicht.

Der Kanton St.Gallen erstellte zwischen dem Vertschellweg (Gemeinde- strasse 3. Klasse) und dem Turnhallenweg (Gemeindeweg 1. Klasse) einen Fussgängerstreifen mit Mittelinsel. Beide Wege münden in die Staatsstrasse (Kantonsstrasse), welche beidseitig über ein Trottoir verfügt.
Solche Trottoirüberfahrten in Kantonsstrassen werden vom Kanton bei Anpassungen jeweils neu gestaltet. Hinter dem normalen Randstein des Trottoirs wird eine gepflästerte Anrampung erstellt. Die Anrampung im Bereich «Vertschellweg/Turnhallenweg» wurde vom Kanton St.Gallen Ende 2018 bereits käuflich erworben. Deshalb muss jetzt noch die Strassenklassierung angepasst bzw. die Klassierung im Bereich der Anrampung aufgehoben werden. Anschliessend kann die Anrampung durch den Kanton als Kantonsstrasse klassiert werden.
In diesem Zusammenhang hat der Gemeinderat den Teilstrassenplan «Anpassung Vertschell- und Turnhallenweg» genehmigt. Da es sich um ein kleines und unbedeutendes Strassenbauprojekt handelt, kann im Sinne von Art. 41 Abs. 2 des Kantonalen Strassengesetzes (sGS 732.1) auf die öffentliche Auflage verzichtet werden. Da nur die Politische Gemeinde Grabs direkt betroffen ist, kann auch auf eine Einsprachefrist von 30 Tagen verzichtet werden.
Auf die Durchführung eines Kostenverlegungsverfahrens kann eben- falls verzichtet werden. Die Kosten im Zusammenhang mit dem Teilstras- senplan gingen zu Lasten der Politischen Gemeinde Grabs.
Der Teilstrassenplan wurde dem Baudepartement bereits zur Geneh- migung eingereicht.