Versorgertaxen von 1.3 Millionen zurückgefordert
Das ursprüngliche Gesetz über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge bestimmte, dass der „Staat“ (der Kanton Zürich) für die Kosten der Platzierungen zuständig ist. Diese wurde in der Praxis jedoch seit jeher nur für den Teil übernommen, welcher über den so genannten Versorgertaxen lag. Mit Urteilen vom Verwaltungsgericht des Kantons Zürich und dem Bundesgericht wurde diese nicht gesetzeskonforme Anwendung dargelegt und gerügt. In der Folge beschloss der Kantonsrat in seiner Sitzung vom 23. Januar 2017 die Änderung des Gesetzes über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge und unterstellte die Änderung dem fakultativen Referendum. Dagegen haben die Gemeinden des Kantons Zürich das Gemeindereferendum erhoben, so auch die Gemeinde Geroldswil. Anlässlich der Urnenabstimmung vom 24. September 2017 haben die Stimmberechtigten des Kantons Zürich der Änderung des Gesetzes über die Jugendheime und die Pflegekinderfürsorge zugestimmt. Seither haben die Eltern die Versorgertaxen zu tragen. Falls sie dazu nicht in der Lage sind, können sie Antrag auf Sozialhilfe stellen.
Vor der Änderung der Gesetzgebung bzw. seit dem Zeitpunkt als die Urteile des Verwaltungsgerichts und des Bundesgerichts publik wurden bis zum 31. Dezember 2017, hat der Kanton Zürich eine Zentralstelle für Kostengutsprachen geführt. Während dieser Zeit hat der Kanton Zürich die gesamten Platzierungskosten übernommen. Jedoch bestehen seitens Gemeinden noch immer Forderungen gegenüber dem Kanton Zürich für die Zeit vor der Einrichtung der Zentralstelle für Kostengutsprachen. Die Gemeinde Geroldswil stellte dem Regierungsrat des Kantons Zürich am 1. November 2016 die Forderung von Fr. 1‘287‘005.00 in Rechnung. Diese Forderung hat der Kanton Zürich bis heute nicht beglichen.
Unter Begleitung des Gemeindepräsidentenverbandes (GPV) führen nun die Gemeinden Erlenbach und Regensdorf einen Musterprozess für die Eintreibung der ausstehenden Forderungen gegenüber dem Kanton Zürich. Dies will der Kanton die Forderungen der Gemeinden abgewiesen hat. Die Vorbereitungsarbeiten des Musterprozesses haben inzwischen Kosten von rund Fr. 150'000.00 verursacht. Der leitende Ausschuss des GPV hat den Gemeinden empfohlen, einen Kostenbeitrag von Fr. 0.10 pro Einwohner an die beiden Gemeinden Erlenbach und Regensdorf für den Musterprozess zu leisten. Der Gemeinderat hat dafür einen Kredit von Fr. 494.20 genehmigt. Er erhofft sich, dass der Prozess erfolgreich verlaufen und der Kanton verpflichtet wird, den Gemeinden ihre Forderungen zurückzuerstatten.