Alkohol und Tabak: Testkäufe zeigen Wirkung

Verglichen mit den Vorjahren haben 2018 weniger der getesteten Verkaufsstellen Alkohol und Tabak an Minderjährige verkauft, wie die St. Galler Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte.

Neues Lokal wird eröffnet (Symbolbild)
Neues Lokal wird eröffnet (Symbolbild) - Unsplash

In Betrieben, in denen regelmässig Testkäufe für Alkohol und Tabak durchgeführt werden, ist das Verkaufspersonal zunehmend für den Jugendschutz sensibilisiert. 2018 haben mehr als 30 St. Galler Gemeinden Testkäufe durchgeführt.

Verglichen mit den Vorjahren haben 2018 weniger der getesteten Verkaufsstellen Alkohol und Tabak an Minderjährige verkauft, wie die St. Galler Staatskanzlei am Donnerstag mitteilte.

Bei Alkoholtestkäufen erhielten die Jugendlichen in 27 Prozent der Fälle alkoholische Getränke (2017: 32 Prozent). Auch im Bereich der Tabak-Testkäufe hat sich die Quote verbessert. Lag die Verstossquote im Vorjahr noch bei 26 Prozent, ist sie 2018 auf 19 Prozent gesunken.

Dies dürfte vor allem damit zusammenhängen, dass sich viele der beteiligten Gemeinden bereits seit mehreren Jahren aktiv für den Jugendschutz engagieren und regelmässig und flächendeckend Testkäufe durchführen lassen, heisst es in der Mitteilung weiter.

Weniger Verstösse bei Festen

Besonders an Festanlässen gibt es weniger Verstösse. Seit 2015 ist die Quote der widerrechtlichen Verkäufe bei Veranstaltungen um rund 22 Prozentpunkte gesunken, von 62 auf 40 Prozent. Dass dabei die gleichen Anlässe immer wieder getestet wurden, bestätige die nachhaltige Wirkung regelmässig durchgeführter Testkäufe.

Dennoch schneiden die Festanlässe im Vergleich zu den übrigen Betriebszweigen am schlechtesten ab. So wurde im Detailhandel eine Verstossquote von 35 Prozent, bei Tankstellen von 31 Prozent, in Restaurants und Bars von 24 Prozent und bei Kioskbetrieben von 18 Prozent festgestellt. Hauptgrund dafür sei, dass an Festanlässen oft temporäre Mitarbeitende im Einsatz sind, die im Bereich Jugendschutz ungenügend geschult seien, heisst es.

Keine gesetzliche Grundlage

Die Testkäufe sind ein Angebot der Fachstelle Suchtprävention bei Zepra Prävention und Gesundheitsförderung, einer Abteilung des Amtes für Gesundheitsvorsorge. Durchgeführt werden sei vom Blauen Kreuz St. Gallen-Appenzell.

Testkäufe sollen die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen verbessern, indem die Mitarbeitenden der Verkaufsstellen und die Öffentlichkeit für das Thema sensibilisiert werden. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage, können fehlbare Betriebe derzeit nicht gebüsst werden. Allerdings sind auf nationaler Ebene Bestrebungen im Gange, Testkäufe gesetzlich zu verankern.

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