Bisal GmbH ruft Laufgitter 100x100 cm zurück

Der Bundesrat
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Bern,

In Zusammenarbeit mit der BFU, Beratungsstelle für Unfallverhütung, ruft Bisal GmbH das Bisal Laufgitter 100x100 cm zurück. Es gibt eine Erstickungsgefahr.

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Industrie (Symbolbild) - Unsplash

Der Kaufpreis wird gegen Kaufquittung zurückerstattet.

Welche Gefahr geht von den betroffenen Produkten aus?

Die Laufgitter weisen teilweise zu grosse Stabzwischenräume auf. Dadurch besteht die Gefahr, dass sich der Kopf eines Kleinkindes zwischen den Stäben verfängt und das Kleinkind nicht mehr frei atmen kann.

Welche Produkte sind betroffen?

Vom Produktrückruf betroffen sind die Bisal Laufgitter 100x100 cm mit den Artikelnummern 1207 und 12076.

Betroffen sind alle Produkte, welche in den Jahren 2010 bis 2019 verkauft wurden.

Was sollen betroffene Konsumentinnen und Konsumenten tun?

Betroffene Konsumenten und Konsumentinnen sind gebeten, den betroffenen Artikel nicht mehr zu verwenden und das Laufgitter dem Händler zurück zu geben, bei dem sie es gekauft haben. Gegen Vorweisen einer Kaufquittung wird der Kaufpreis zurückerstattet.

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