Finanzkommission will Vertrauensarbeitszeit ausweiten
Die Vertrauensarbeitszeit soll künftig nicht nur für 100, sondern für etwa 370 Kader der Berner Kantonsverwaltung gelten.
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Der Regierungsrat möchte die Vertrauensarbeitszeit nur für die Generalsekretäre und ihre Stellvertreter, die Amtsvorsteher und einige zusätzliche Stellen einführen. Die Mehrheit der Finanzkommission sieht das anders, wie aus einem Communiqué vom Montag hervorgeht.
Die Vertrauensarbeitszeit solle für alle hoch gestellten Funktionen mit grosser Autonomie in der Arbeitsgestaltung gelten. Dabei geht es um die Gehaltsklassen 27 bis 30. Das letzte Wort hat das Kantonsparlament.
Der Regierungsrat will den betroffenen Mitarbeitenden eine Zulage von sechs Prozent des Gehalts ausrichten oder den Bezug von maximal zehn zusätzlichen Freitagen ermöglichen. Ausserdem will er den maximalen Ferienanspruch von 33 Tagen gewähren und zusätzlich drei Prozent Arbeitgeberbeiträge in die Pensionskasse zahlen.
Letzteres geht der Kommissionsmehrheit zu weit. Auf die zusätzlichen Sparbeiträge bei der Pensionskasse will sie verzichten und findet damit Zustimmung bei den Grünliberalen: Der Vorschlag der Regierung käme einer Überkompensation gleich, halten sie in einem Communiqué fest.
Die Partei ist aber erfreut, dass die Vertrauensarbeitszeit nun die Kommissionshürde genommen hat. Die Ausweitung auf alle Angestellten der Gehaltsklassen 27 bis 30 sei «richtig und fair».