Keine Asylunterkunft für Dietikon
Die Stadt Dietikon konnte mit der Siedlungsgenossenschaft Eigengrund (SGE) vereinbaren, dass 30 bis maximal 40 Asylsuchende bzw. vorläufig Aufgenommene in Wohnungen der verschiedenen Siedlungen der Genossenschaft auf dem Stadtgebiet untergebracht werden. Der kontingentierte Wohnraum wird bei Bedarf bereitgestellt. Im Gegenzug wird der SGE ein Kaufrecht und Vorkaufsrecht sowie das Recht zur vorübergehenden Landbeanspruchung von zwei Grundstücken eingeräumt, welche aus der Planung der Schönenwerdkreuzung und der diesbezüglichen Verhandlungen der Stadt mit dem Kanton stammen. Die Vereinbarung wurde über die Dauer von fünf Jahren, mit Verlängerungsoption von weiteren fünf Jahren, abgeschlossen.
Inzwischen sind bereits sechs Wohnungen von drei Familien, einem Ehepaar und acht Einzelpersonen bezogen. Weitere Bezüge erfolgen laufend, so kommen bereits Mitte Dezember nochmals zwei Wohnungen dazu. Dank der Vereinbarung mit der SGE ist die schwierige Unterbringungssituation der Asylsuchenden, die sich im Jahr 2017 aus der Erhöhung der Asylantenquoten ergeben hat, soweit entschärft, dass auf den Bau der damals geplanten, provisorischen Asylunterkunft Urdorferstrasse verzichtet werden kann. Die Planunterlagen vom Modulbau Urdorferstrasse werden archiviert und erlauben es der Stadt, bei einem künftigen Bedarf zeitnah und standortunabhängig reagieren zu können.