Knigge für den Hundespaziergang

Regionews
Regionews

Region Binningen,

Die Gemeinde ruft Hundebesitzerinnen und -besitzer dazu auf geschriebene wie auch ungeschriebene Gesetze zu kennen und einzuhalten.

Keystone
Keystone - Community

Das Wichtigste in Kürze

  • Nau.ch zeigt Ihnen, was hyperlokal geschieht.
  • Schreiben auch Sie einen Beitrag!

Gerade im Land­wirtschaftsgebiet auf dem Bruder­holz kommt es diesbezüglich immer wieder zu Konflikten und Reklamationen. Wer sich an gewisse Regeln hält, trägt viel dazu bei, die Toleranz ge­genüber Hunden zu fördern:

-Hunde müssen sich bewegen können und brauchen Freilauf, Spiel und Spass. Unbedingt da­rauf zu achten ist, dass der Vierbeiner sich nicht im Kulturland (beispielsweise Felder, Wiesen, Anpflanzungen, Weiden) oder in fremden Gärten austobt.

-Der Hundekot ist aufzunehmen. Auf der Strasse, auf Wiesen oder sonst wo sorgen unbe­seitigte Hundehaufen verständlicher­weise für Är­ger. Na­tür­lich müssen die Hundekot­säckchen dann noch im Robidog oder Abfallei­mer ent­sorgt werden. In der freien Natur „entsorgte“ Säckchen sind ein Ärgernis für alle.

-Während der Hauptsetz- und Brutzeit, die jeweils vom 1. April bis 31. Juli dauert, sind Hunde im Wald und an Waldsäumen ausnahmslos an der Leine zu führen.

-In manchen Anlagen sind Hunde generell an der Leine zu führen. Es ist ein Zeichen von Rücksichtnahme, seinen Vierbeiner auch ohne Auf­forderung und Ver­bots­schilder beispiels­weise in Naturschutzgebieten oder Sportanlagen an die Leine zu nehmen.

-Leinen Sie den Vierbeiner an, wenn Ihnen Spaziergänger, Kinder, Rad­fahrer, Jogger und an­dere Passanten entgegenkommen. Gerade Menschen, die sich vor Hunden fürch­ten, sind dankbar für diese Art von Respekt.

-Bei Begegnungen mit anderen Hunden gilt das Motto „entweder sind alle Hunde an der Leine oder gar keiner“. Wenn man also jemandem begegnet, der sein Tier an der Leine führt, ist es Ehrensache, dass man sein Tier auch anleint.

Das Ein­halten der Be­stim­mungen des Hunderegle­ments der Gemeinde Bottmingen und der kan­tonalen Vorgaben wird vom Bannwart der Gemeinde Bottmingen, Rainer Ritzel, kontrolliert und durchge­setzt. Fehlbares Verhalten wird der Gemeinde gemeldet und zieht eine Busse nach sich.

Es sind nicht viele und auch keine aufwändigen Regeln, die das Ver­ständnis für Hundehalterin­nen und Hundehalter und den Vierbeiner fördern. Diese Regeln schaffen Akzeptanz und vielleicht sogar neue Hundefreunde. Besten Dank für Ihre Unterstützung.

-Mitteilung der Gemeinde Bottmingen

Kommentare

Mehr aus Baselland