Liegenlassen von Hundekot ist strafbar
Der Gemeindeverwaltung ist mitgeteilt worden, dass einzelne Hundehalter ihre Hunde auf Gemeindestrassen und Waldwegen versäubern lassen.
Das Wichtigste in Kürze
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· Der Hund muss so gehalten werden, dass er weder Menschen noch Tiere gefährdet oder übermässig belästigt.
· Der Hund muss jederzeit unter Aufsicht und Kontrolle gehalten werden. Auf verkehrsreichen Strassen und Plätzen, im Wald sowie auf Schul-, Sport- und Freizeitanlagen, Kinderspielplätzen und Grundwasserschutzzonen S1 und S2 müssen die Hunde an der Leine geführt werden.
· Der Hundekot muss in Siedlungs- und Landwirtschaftsgebieten sowie auf Strassen und Wegen aufgenommen und ordnungsgemäss entsorgt werden, ansonsten droht eine Ordnungsbusse.
Die Gemeinde appelliert an die Hundehalter, diese Bestimmungen einzuhalten.
Robidogs dienen nicht der privaten Müllentsorgung
Das Bauamt muss leider häufig privaten Kehricht aus den Robidogbehältern entsorgen. Es wird darauf hingewiesen, dass solche widerrechtliche Kehrichtentsorgungen mit hohen Bussen geahndet werden.
-Mitteilung der Gemeinde Fislisbach (all)