Bern-Wabern, 26.02.2019 - Das Staatssekretariat für Migration (SEM) bezeichnet kostenfreie Rechtsberatungsstellen an die sich Asylsuchende in den Kantonen ab dem 1. März 2019 wenden können
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Im zweiten Quartal sind die Marktwerte leicht angestiegen. (Symbolbild) - Der Bundesrat

Zugelassen werden Rechtsberatungsstellen von Caritas und dem Hilfswerk der Evangelischen Kirchen Schweiz (HEKS) sowie weiterer gemeinnütziger Trägerschaften. Diese Rechtsberatungsstellen bieten Asylsuchenden bereits heute Beratung und rechtliche Vertretung an. Bei Schritten, die für den Asylentscheid relevant sind, werden sie im erweiterten Asylverfahren neu durch den Bund pauschal entschädigt.

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