Unerwarteter Ertragsüberschuss
Die Rechnung 2018 der Gemeinde Oberuzwil schliesst mit einem erfreulichen Ertragsüberschuss von rund 1,325 Mio. Franken ab. Gerechnet wurde mit einem Defizit von 563100 Franken.

Das positive Resultat ist im Wesentlichen auf drei Faktoren zurückzuführen. Erstens konnten über alle Steuerarten Mehreinnahmen von gut 1,1 Millionen Franken verzeichnet werden, zweitens fielen im Bereich «Soziale Sicherheit» deutlich tiefere Nettoausgaben von gut 500000 Franken an und drittens konnten nicht mehr benötigte Abgrenzungen im Umfang von knapp 500000 Franken aufgelöst werden. Die grössten Steuermehrerträge stammten aus den sogenannten Nebensteuern (vor allem Grundstückgewinnsteuern), die von Jahr zu Jahr stark schwanken.
Vorfinanzierung für Schulraum
Der Gemeinderat hat – unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bürgerschaft – beschlossen, den grössten Teil des Ertragsüberschusses, nämlich 1240000 Franken, in die Ausgleichsreserve zu legen und im Folgejahr für die Realisierung der Etappe 3 an der Primarschule Oberuzwil einzusetzen. Der Restbetrag von rund 85000 Franken wird zu den kumulierten Ergebnissen der Vorjahre, das heisst zum Eigenkapital gelegt.
Keine Verschuldung
Das Nettovermögen (Eigenkapital abzüglich Verwaltungsvermögen) beträgt per Ende 2018 noch rund 2,4 Mio. Franken. Somit weist Oberuzwil nach wie vor keine Verschuldung, sondern ein Nettovermögen aus. Dieses beträgt knapp 400 Franken pro Einwohner.
Erstmals mit neuem Rechnungsmodell
Oberuzwil gehört zu den wenigen Pilotgemeinden im Kanton, die bereits ab 2018 das neue Rechnungsmodell St.Galler Gemeinden (RMSG) anwenden. Die übrigen Gemeinden mussten per 1.Januar 2019 umstellen. Die gravierendsten Unterschiede zum bisherigen Rechnungsmodell zeigen sich in der Bewertung des Vermögens. Das Verwaltungsvermögen, das der öffentlichen Aufgabenerfüllung dient, wird nach Nutzungsdauer und somit über eine längere Zeit abgeschrieben, was in Zukunft zu tieferen Abschreibungssätzen führen wird. Die Liegenschaften des Finanzvermögens werden neu zum amtlichen Verkehrswert bilanziert, was dazu führt, dass keine stillen Reserven mehr gebildet werden. Weiter werden Ausgaben für werterhaltende Massnahmen an bestehenden Vermögenswerten unabhängig von ihrer Höhe als Aufwand in der Erfolgsrechnung verbucht. Das bedeutet, dass zum Beispiel die werterhaltenden Massnahmen an Strassen und Kanalisationen nicht mehr in der Investitionsrechnung geführt werden. Die Bilanz sowie die Anlagebuchhaltung werden erstmals mit dem Geschäftsbericht 2018 Anfang März 2019 veröffentlicht.