Verbot der Benutzung von Elektro-Skateboards auf öffentlichem Grund
Der Gemeinderat macht darauf aufmerksam, dass Solowheels, Smartwheels und auch Elektro-Skateboards nur auf abgesperrten, privaten Arealen und nicht auf Trottoirs oder Quartierstrassen benützt werden dürfen.
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Elektrisch angetriebene Stehroller ohne Lenkstange haben keine offizielle Zulassung. Dies ist insbesondere aus versicherungstechnischer Sicht problematisch. Kommt es nämlich zu einem Unfall, deckt die Privathaftpflichtversicherung den Schaden nicht. Der Halter des nicht zugelassenen Fahrzeuges muss sämtliche Kosten selber tragen und zudem mit einer Verzeigung wegen Lenkens eines Motorfahrzeugs ohne vorgeschriebene Haftpflichtversicherung rechnen.
-Mitteilung der Gemeinde Lupfig (lis)