Weniger Ausweisentzüge im Jahr 2018

Der Bundesrat
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Bern,

Überhöhte Geschwindigkeiten und Alkohol am Steuer sind die Hauptgründe für Entzug des Fahrausweises.

Geschwindigkeitskontrolle in Küsnacht
Eine Geschwindigkeitskontrolle. (Symbolbild) - Keystone

In rund 80 000 Fällen mussten Fahrzeuglenkerinnen oder Fahrzeuglenker letztes Jahr ihren Schweizer Führerausweis oder andere Ausweise wie den Lernfahrausweis abgeben. Das sind knapp 6 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Hauptgründe für einen Ausweisentzug waren überhöhte Geschwindigkeit und Fahren im angetrunkenen Zustand. Dies zeigt die neue Statistik zu den Administrativmassnahmen (ADMAS) aus dem Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ) des Bundesamtes für Strassen (ASTRA).

Die Zahl der Ausweisentzüge sank 2018 in der Schweiz auf 80 077. Das ist ein Minus von knapp 4700 im Vergleich zum Vorjahr mit 84 727 Ausweisentzügen. In 1304 Fällen wurde ein Führerausweises auf Probe annulliert (8 weniger als 2017).

Zu schnelles Fahren und Angetrunkenheit bleiben Hauptgründe

Die beiden häufigsten Gründe für Ausweisentzüge waren wie in den vergangenen Jahren überhöhte Geschwindigkeit und Fahren unter Alkoholeinfluss: In 27 503 Fällen wurde der Ausweis wegen zu schnellem Fahren entzogen (minus 3 Prozent), in 13 090 Fällen wegen Angetrunkenheit (minus 4 Prozent). Der rückläufige Trend bei den Ausweisentzügen wegen Geschwindigkeitsdelikten und wegen Fahren unter Alkoholeinfluss setzt sich damit fort. Ein deutlicher Rückgang zeigt sich mit einem Minus von knapp 26 Prozent im Vergleich zum Vorjahr auch bei Alkoholabhängigkeit als Grund für den Ausweisentzug.

2017 mussten wegen Fahren unter Drogeneinfluss noch 5047 Entzüge verfügt werden. Das entsprach einem Höchststand. Im letzten Jahr gingen diese Fälle auf 4661 zurück (minus 8 Prozent). Bei der Drogensucht als Grund für den Ausweis-entzug konnte ein Rückgang um 22 Prozent verzeichnet werden (2515 Fälle).

In 7760 Fällen wurde der Ausweis aufgrund der Gefährdung Dritter durch Unaufmerksamkeit, in 1544 Fällen aufgrund von Ablenkung beispielsweise durch Telefonieren, Surfen am Smartphone oder Essen am Lenkrad entzogen. Dies entspricht je einem Rückgang von über 7 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

In 5716 Fällen wurde der Ausweis entzogen, weil sich die Fahrzeuglenkenden aufgrund von Krankheit und Gebrechen nicht zum Führen eines Fahrzeugs im Strassenverkehr eigneten. Nach langjährigem Anstieg konnte in diesem Bereich erstmals wieder ein Rückgang verzeichnet werden (minus rund 5 Prozent).

Aberkennungen ausländischer Ausweise

Neben den 80 077 Entzügen von Schweizer Ausweisen wurden im letzten Jahr auch 19 747 ausländische Führerausweise aberkannt. Gegenüber dem Vorjahr ist das ein Rückgang von rund 5 Prozent. Häufigster Grund für die Aberkennung eines ausländischen Führerausweises waren Geschwindigkeitsdelikte (9903 Aberkennungen).

5,9 Millionen Menschen in der Schweiz haben das Auto-Permis

Rund 5,9 Millionen Personen in der Schweiz besassen 2018 einen Führerausweis für Personenwagen (Kategorie B) - auf Probe oder unbefristet. Das sind rund 62 000 Personen oder gut ein Prozent mehr als im Vorjahr. Diese Zunahme hängt mit der Bevölkerungsentwicklung und der Anzahl an Neulenkerinnen und Neulenkern sowie dem Umtausch von ausländischen zu Schweizer Führerausweisen zusammen. Rund 54 Prozent der Führerausweise gehören den Männern, 46 Prozent den Frauen.

Hinweise zu den Statistiken

Die Führerausweisstatistik umfasst die Inhaber und Inhaberinnen eines Führerausweises auf Probe oder eines unbefristeten Führerausweises für Personenwagen (Kategorie B) und für Motorräder (Kategorien A1 Kleinmotorrad, A Motorrad beschränkt und A Motorrad unbeschränkt).

Als Neulenker und Neulenkerinnen werden jene Personen gezählt, die ihre praktische Führerprüfung im jeweiligen Jahr absolviert haben. Die Neulenker und Neulenkerinnen von Motorrädern werden nur beim erstmaligen Erwerb eines Führerausweises der Kategorien A1 und A gezählt.

Die Zahl der Ausweisentzüge bezieht sich auf Führerausweise sowie alle anderen Ausweisarten wie zum Beispiel dem Lernfahrausweis. Ausweisentzüge können befristet oder unbefristet verfügt werden.

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