Baby-Quäler bleibt verwahrt

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Lausanne,

Der wegen schweren sexuellen Handlungen mit einem Baby und einem Kleinkind bekannt gewordene René Osterwalder bleibt verwahrt. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Das Verfahren zur Behandlung des Entlassungsgesuchs dauerte jedoch zu lange.

Der Baby-Quäler bleibt verwahrt.
Der Baby-Quäler bleibt verwahrt. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Baby-Quäler René Osterwalder bleibt verwahrt.
  • Osterwalder war im Mai 1998 unter anderem des mehrfachen versuchten Mordes, der mehrfachen schweren Körperverletzung und der sexuellen Handlung mit Kindern schuldig gesprochen worden.

René Osterwalder hatte sein Gesuch um eine bedingte Entlassung aus der Verwahrung gegen Ende Juli 2016 gestellt. Bis zum Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts dauerte es elf Monate. Wobei ein Monat davon zu Lasten des Verurteilten geht, da er eine Terminverschiebung beantragt hatte.

Auf den Antrag auf Entlassung ist das Bundesgericht in seinem am Freitag publizierten Urteil nur kurz eingegangen. Der Verwahrte hatte seine Beschwerde gegen den vorinstanzlichen Entscheid nicht ausreichend begründet.

Recht gegeben hat das Bundesgericht Osterwalder hinsichtlich der Verfahrensdauer: Zehn Monate seien zu lang. Damit sei das sogenannte Beschleunigungsgebot missachtet worden und das in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgeschriebene Recht auf die Prüfung des Freiheitsentzugs durch ein Gericht innerhalb kurzer Frist.

Trotz seines Antrags erhält der Verurteilte keine Entschädigung für die Rechtsverletzung. Das Bundesgericht stuft die Belastung für den Betroffenen als leicht ein. Die Verletzung des Beschleunigungsverbots hat es in seinem Urteil aber explizit festgehalten.

Schwere Sexualdelikte

Das inzwischen abgeschaffte Zürcher Geschworenengericht hatte Osterwalder im Mai 1998 unter anderem des mehrfachen versuchten Mordes, der mehrfachen schweren Körperverletzung, der mehrfachen sexuellen Handlung mit Kindern und der mehrfachen Schändung schuldig gesprochen. Das Gericht verhängte eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren und ordnete die Verwahrung an.

Der Verurteilte hatte in den Jahren 1991 und 1992 ein Baby und ein Kleinkind, die ihm von Bekannten zum Hüten anvertraut wurden, aufs Schwerste sexuell ausgebeutet und die Taten gefilmt. 1992 beging er zudem sexuelle Handlungen mit einem zwölfjährigen Knaben.

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