Bengale steht wegen Mord an seiner Ehefrau vor Bezirksgericht
Am Bezirksgericht Zürich wird am Mittwoch der Fall einer 2009 getöteten Bengalin verhandelt. Der Mörder soll ihr heute 62-jähriger Ehemann gewesen sein.
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Sein Verteidiger fordert hingegen einen Freispruch.
Es gebe auch nach neun Jahren keine Beweise, dass der Ehemann der Verstorbenen der Täter gewesen sei, sagte der Anwalt des Beschuldigten gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA auf Anfrage.
Die Staatsanwaltschaft ist jedoch von seiner Schuld überzeugt: Der Ehemann, ebenfalls aus Bangladesch, habe besonders skrupellos gehandelt. Er habe seine Frau am frühen Morgen vor ihrer Haustür erschossen, als sie sich auf den Weg zur Arbeit machen wollte, heisst es in der Anklageschrift. Mindestens fünf Mal habe er auf sie geschossen. Die Frau ist noch am Tatort gestorben.
Grund für das Delikt war gemäss der Staatsanwaltschaft Rache. Die Frau hätte nebst dem Familienleben mit Ehemann und zwei Kindern eine aussereheliche Beziehung gehabt. Bereits drei Jahre vor der Tötung habe der Ehemann den Geliebten der Frau am Telefon beschimpft.
Zudem habe er ihn an seinem Wohnort aufgesucht und ihm mitgeteilt, er solle aufpassen, dass er nicht weiter mache, ansonsten der «weisse Elefant» käme und ihn bestrafen würde.
Im Oktober 2019 besorgte er dann laut Anklageschrift in einer Bar in Zürich eine Schusswaffe mit Munition. Was dann passierte, ist gemäss Staatsanwaltschaft klar. Das geforderte Strafmass wird sie an der Verhandlung bekannt geben. Für die Verteidigung hingegen ist trotz langwieriger Untersuchungen nichts bewiesen.