Bundesgericht bestätigt Urteil gegen Berner IT-Unternehmer
Ein 69-jähriger Berner IT-Unternehmer muss sechs Monate einer teilbedingten Freiheitsstrafe von total 30 Monaten absitzen. Er betrog die EU um Forschungsgelder.
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Das Bundesgericht hat ein Urteil des Berner Obergerichts bestätigt.
Wie die Vorinstanz geht das Bundesgericht in einem am Montag publizierten Urteil davon aus, dass der 69-Jährige bewusst zu hohe Personalkosten in Rechnung stellte.
Der Mann brachte in seiner Beschwerde ans Bundesgericht wiederum vor, er habe nicht gewusst, dass er neu nicht mehr die Durchschnittskosten in Rechnung stellen dürfe, sondern die konkreten Kosten. Dies haben ihm auch die Lausanner Richter nicht abgenommen.
Weiter gehen sie davon aus, dass der Mann die EU bewusst getäuscht habe und die EU nicht die Schuld treffe, die Unterlagen und Rechnungen zu wenig aufmerksam kontrolliert zu haben.
Die Verurteilung wegen mehrfachen Betrugs zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe ist somit rechtskräftig. Der 69-Jährige muss der EU zudem einen Betrag von rund 690'000 Euro zurückzahlen.
In Forschungsprojekte involviert war der Mann schon seit 1986. Bis 2003 wurden die Gelder über den Bund abgerechnet. Danach gab es einen Systemwechsel. Formulare und Subventionen liefen nun direkt über die EU. Die Abrechnungsvorschriften änderten sich, der Beschuldigte passte seine Methode aber nicht an.