Stadt Zürich

Bundesgericht lässt Pädophilen abblitzen

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Zürich,

Ein Mann, der im Bezirk Pfäffikon und in der Region Winterthur drei Mädchen in sein Auto gelockt hatte, kommt nicht mit einer tieferen Strafe davon.

Eine Freiheitsstrafe von acht Jahren sei angemessen, hält das Bundesgericht fest - Keystone
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Eine Freiheitsstrafe von acht Jahren sei angemessen, hält das Bundesgericht fest.

Die Vorfälle an sich waren unbestritten: Der Mann hatte an verschiedenen Tatzeitpunkten drei Mädchen im Alter von fünf und sechs Jahren mit Süssigkeiten in sein Auto gelockt. An einem abgelegenen Ort streichelte er die Mädchen im Genitalbereich und befriedigte sich dabei selbst.

In weiteren vier Fällen hatte der Mann versucht, bei Kinderhorten oder vor Schulhäusern Mädchen im Alter zwischen sechs und zwölf Jahren anzusprechen. Diese rannten aber davon.

Immer wieder acht Jahre

Das Bezirksgericht Pfäffikon verhängte unter anderem wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern eine Freiheitsstrafe von acht Jahren. Diese Strafe sei unverhältnismässig hoch, brachte der Mann vor und gelangte mit Beschwerden an die verschiedenen Instanzen.

Das Zürcher Obergericht hatte dafür kein Gehör und bestätigte die Strafe im Jahr 2015 ein erstes Mal grundsätzlich. Vor Bundesgericht hatte der Mann dann auf den ersten Blick Erfolg: Für die höchsten Richter war die Urteilsbegründung etwas zu knapp ausgefallen.

Das Obergericht musste sich deshalb 2017 ein weiteres Mal mit dem Fall auseinandersetzen. Das Urteil blieb aber mit einer Freiheitsstrafe von acht Jahren dasselbe. Doch die Begründung wurde ausführlicher - und überzeugte nun das Bundesgericht.

Ermessen nicht überschritten

Für seine Taten sei er mit einer Freiheitsstrafe von maximal vier Jahren zu bestrafen, hatte der Mann vergeblich gefordert. Er kritisierte unter anderem, dass eine einschlägige Vorstrafe aus Deutschland straferhöhend gewertet wurde.

Er sei nicht unbelehrbar - die erneute Delinquenz sei vielmehr auf seine heterosexuelle Pädophilie und dissoziale Persönlichkeitsstörung zurückzuführen, machte er geltend.

Zudem sei sein Geständnis zu wenig berücksichtigt worden, und auch sein Tatverschulden dürfe insgesamt nicht als erheblich eingestuft werden, brachte der Mann weiter vor.

Das Obergericht habe mit einer Freiheitsstrafe von acht Jahren sein Ermessen nicht überschritten, hält demgegenüber das Bundesgericht in seinem am Montag veröffentlichten Urteil fest. So sei die Vorstrafe zu Recht als erheblich straferhöhend gewürdigt worden, zumal sie auf einem weitgehend identischen Sachverhalt beruhe.

Dennoch sei das Obergericht zum Schluss gelangt, dass sich die straferhöhenden und die strafmindernden Aspekte insgesamt ausgleichen würden. Dies zeige, dass es dem Geständnis des Mannes sowie weiteren täterbezogenen Umständen «eine grosse Bedeutung» zugebilligt habe, schreibt das Bundesgericht. Die Strafzumessung sei daher nicht zu beanstanden.

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