Fluglotse muss wegen Beinahe-Kollision vor Bezirksgericht

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Bülach,

Wegen einer Beinahe-Kollision am Flughafen Zürich muss sich am Mittwoch ein Fluglotse vor dem Bezirksgericht Bülach verantworten.

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Die Staatsanwaltschaft wirft dem 48-Jährigen vor, die Lage völlig falsch eingeschätzt und damit viele Menschenleben gefährdet zu haben.

Die Staatsanwältin fordert für den Fluglotsen eine Verurteilung wegen fahrlässiger Störung des öffentlichen Verkehrs. Dafür soll er eine Freiheitsstrafe von 14 Monaten bedingt erhalten, bei einer Probezeit von zwei Jahren.

Der Vorfall passierte am 22. August 2012. Ein Sportflugzeug des Typs «Sportcruiser» stiess dabei fast mit einer Saab 2000 der Darwin Airline SA zusammen. Die Saab-Maschine mit 15 Passagieren und drei Besatzungsmitgliedern startete von Piste 28 nach Genua.

Im «Sportcruiser» sassen ein ausgebildeter Pilot und seine Fluglehrerin. Die beiden trainierten Sichtanflüge mit Aufsetzen und Durchstarten auf verschiedenen Pisten - darunter auch auf der Piste 16, welche die Piste 28 kreuzt.

Situation falsch eingeschätzt

Gemäss Anklageschrift hat der Fluglotse diese Situation komplett falsch eingeschätzt und wenig vorausschauend geplant. Die beiden Maschinen kamen sich gefährlich nahe. Im kritischen Moment konnten die Saab-Piloten durchs Cockpitfenster sehen, wie die Kleinmaschine in einem 90-Grad-Winkel genau auf sie zusteuerte.

Die beiden Flugzeuge waren nur noch 205 Meter horizontal und 23 Meter vertikal voneinander entfernt. Sofort stiegen die Saab-Piloten steiler als üblich an, um die Kollision zu verhindern. Der Pilot des «Sportcruisers» wiederum setzte zu einer sehr engen und damit für ihn gefährlichen Rechtskurve an, um auszuweichen.

Verletzt wurde niemand. Gemäss Anklage brachte der Vorfall aber ein konkretes Kollisionsrisiko. Mit allerhöchster Wahrscheinlichkeit wären viele Menschen verletzt oder getötet worden. «Es wäre ohne weiteres möglich gewesen, diese Gefahr vorauszusehen», schreibt die Staatsanwältin.

Kritik für Skyguide

Der Bericht der Unfalluntersuchungsstelle SUST, der bereits 2014 veröffentlicht wurde, kam damals ebenfalls zum Schluss, dass der Mitarbeiter die Situation falsch eingeschätzt habe.

Doch es gab auch Kritik für Skyguide. Deren Risikoeinschätzung sei mangelhaft gewesen. Der «aufwändige Trainingsflug» des Sportflugzeugs fand am frühen Nachmittag statt, also zu einer Zeit, zu der das Verkehrsaufkommen «zunehmend und von mittlerer Komplexität» war - nach Ansicht der SUST der falsche Zeitpunkt. Den Vorwurf der mangelhaften Risikoeinschätzung wies Skyguide damals als «unglückliche Pauschalisierung» zurück.

Skyguide kritisiert, dass ihre Mitarbeitenden bei Fehlern, bei denen niemand zu Schaden kommt, vor Gericht landen. Das könne zum Verlust der «Fehlerkultur» führen, also dass Beobachtungen und Fehler nicht mehr gemeldet würden. So verliere man unter Umständen die Chance, Arbeitsabläufe sicherer zu machen.

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