Hanfindoor-Anlagen ausgehoben
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Aufgrund der Tatsache, dass die CBD-Anlage nicht beim Amt für Landwirtschaft gemeldet war, verfügte die Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen eine Hausdurchsuchung. Dabei fand sich nicht nur eine CBD-Hanfanlage, sondern auch eine für Drogenhanf. Die CBD-Produktion erfolgte auf einer Fläche von ca. 115 Quadratmetern und umfasste rund 1‘000 Pflanzen. Die Anlage für Drogenhanf erstreckte sich über eine Fläche von rund 70 Quadratmetern mit einem Bestand von rund 350 Pflanzen. Am Wohnort des Beschuldigten fand sich rund 1.4 Kilogramm Marihuana. Beim grössten Teil davon dürfte es sich um CBD-Hanf handeln. Dieses wurde zur Auswertung sichergestellt.
Der Beschuldigte dürfte von seinem Wohnort aus mit CBD-Hanf gehandelt haben. Mit dem Einverständnis des Beschuldigten wurden die Produktionsanlagen und die Pflanzen, welche zusammen ein Gesamtgewicht von mehr als vier Tonnen auf die Waage brachten, vernichtet.
Der Beschuldigte war noch in anderen Geschäftsbereichen tätig, hielt sich aber auch dort nicht an die Vorschriften. So beschäftigte er in einem Coiffeur-Geschäft einen Asylbewerber, der über keine Arbeitsbewilligung verfügte. Weiter betrieb er eine Bar ohne über das dafür nötige Wirtepatent zu verfügen.
-Mitteilung der Kantonspolizei St.Gallen