Kantonspolizei fasst flüchtende Autodiebe
Der Berner Kantonspolizei ist es gelungen, mutmassliche Fahrzeugdiebe zu identifizieren, welche der Polizei nach solchen Diebstählen wiederholt ins halsbrecherischer Weise davonfuhren.
Es handelt sich um vier junge Männer, die zur Tatzeit zwischen 16 und 20 Jahre alt waren.
Wie die Staatsanwaltschaft des Kantons Bern und die Berner Kantonspolizei am Freitag mitteilte, sind die vier Männer grösstenteils geständig. Sie sollen zwischen März und November in unterschiedlicher Zusammensetzung im Berner Oberland sowie im Raum Emmental-Oberaargau zahlreiche Fahrzeuge entwendet haben.
Um an die Autoschlüssel zu kommen, schlichen sie nach Angaben der Polizei in Gebäude ein oder brachen in Häuser oder in Autos ein. Anschliessend fuhren sie im Kanton Bern und in angrenzenden Kantonen mit den Autos herum und begingen mehrfach Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz.
In Biel Polizeiauto gerammt
Die Berner Kantonspolizei berichtete im vergangenen August zweimal in einem eigenen Pressecommuniqué von solchen halsbrecherischen Fluchten. Im einem Fall fiel einer Polizeipatrouille bei Burgdorf ein verdächtiges Fahrzeug auf, das im Kanton Solothurn entwendet worden war.
Als die Polizisten den Kleinwagen anhalten wollen, beschleunigte der Lenker. In riskanter Fahrweise fuhr er via Burgdorf nach Oberburg und bog auf den dortigen Golfplatz ein. Auf diese Weise hängte er die Polizei ab. Kurze Zeit später fand die Polizei den leeren Wagen, doch von den Insassen fand sich keine Spur.
Ein paar Tage später raste ein Automobilist am Steuer eines gestohlenen Autos durch Biel und rammte dabei zweimal einen Polizeiwagen. Auch die Insassen dieses Autos liessen das geklaute Auto stehen und flüchteten.
Auch des Diebstahls verdächtigt
Zwischen August 2018 und November 2018 wurden die vier jungen Männer festgenommen. Sie werden auch dringend verdächtigt, zahlreiche Diebstähle begangen zu haben. Bei Hausdurchsuchungen wurde Deliktgut sichergestellt. Die Gesamtdeliktsumme beziffert die Polizei auf mehr als 20'000 Franken, den entstandenen Sachschaden auf über 60'000 Franken.