Obwaldner Arzt steht wegen Unterlassen der Nothilfe vor Gericht
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Weil er im Jahr 2013 kein Rettungsteam für einen bewusstlosen Drogenkonsumenten aufgeboten hatte, habe er sich dem Unterlassen der Nothilfe schuldig gemacht.
Der heute 58-jährige Mediziner hatte an jenem Sonntagnachmittag im September Dienst, als ein Mann sich um die medizinische Versorgung seines Bekannten erkundigte. Dieser habe Heroin und Schlafmittel eingenommen und nun vermöge er ihn nicht mehr aufzuwecken. Laut Anklage riet der Arzt der Notfallpraxis dem Ratsuchenden beschwichtigend von weiteren Nothilfemassnahmen ab.
Er soll es zudem unterlassen haben, ein Rettungsteam zum Betroffenen zu schicken. Später kam dieser dann notfallmässig in kritischem Zustand ins Spital und lag eine Woche im Koma. Danach verbrachte er mehrere Wochen in der Reha.
Die Staatsanwaltschaft taxierte das Vorgehen des Arztes als Unterlassung der Nothilfe. Er sei sich des erheblichen Risikos bewusst gewesen, das bei gleichzeitiger Einnahme von Betäubungs- und Schlafmitteln bestanden habe.
Die Anklage forderte eine bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 220 Franken und eine Busse von 2500 Franken. Gegen den entsprechenden Strafbefehl erhob der Beschuldigte Einspruch, sodass sich nun das Kantonsgericht mit dem Fall befassen muss.