Personenkontrollen müssen begründet werden
Das Bauchgefühl von einzelnen Polizisten reicht nicht für eine Personenkontrolle. Die Beamten müssen begründen können, warum es zur Personenkontrolle gekommen ist. Quittungen werden vorerst aber keine ausgestellt.
Die Stadtpolizei Zürich muss kontrollierten Personen in
Zukunft Gründe für die Kontrolle angeben. Eine Quittung, wie dies teilweise
gefordert wurde, wird es vorerst nicht geben, da diese automatisch zur
Erfassung in einer Datenbank führen würden.
Es sei wenig klar, ob ein allfälliger Nutzen den
administrativen Mehraufwand rechtfertige, teilte das Sicherheitsdepartement der
Stadt Zürich mit. Eine zusätzliche Instanz für Beschwerden in
Polizeiangelegenheiten wird nicht geschaffen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Stadtpolizei Zürich muss in Zukunft eine Begründung abgeben, warum eine Person kontrolliert wird.
- Neu wird zudem eine Web-Applikation eingesetzt, die Ort, Zeit und Grund einer Kontrolle erfasst.
Wissen über Racial Profiling vertiefen
Neu wird jedoch eine Web-Applikation eingesetzt. Damit
werden Ort, Zeit und Grund einer Kontrolle erfasst, die eine Verhaftung oder
Verzeigung zur Folge hat. Damit wird es mit der Zeit eine statistische
Übersicht über Personenkontrollen geben.
Ausserdem wird das Thema Personenkontrolle in der Ausbildung
ausgebaut und verbindliche Schulungsdokumente werden erarbeitet, um das Wissen
über Racial Profiling zu vertiefen. Auch die Öffentlichkeit soll für das Thema
sensibilisiert werden und die Stadtpolizei will in Schulen über
Personenkontrollen und das richtige Verhalten beider Seiten informieren.