Stadt Zürich

Personenkontrollen müssen begründet werden

Keystone-SDA
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Zürich,

Das Bauchgefühl von einzelnen Polizisten reicht nicht für eine Personenkontrolle. Die Beamten müssen begründen können, warum es zur Personenkontrolle gekommen ist. Quittungen werden vorerst aber keine ausgestellt.

Stadtpolizei Zürich Kontrolle
Die Stadtpolizei Zürich kontrolliert zwei Personen. - Keystone

Die Stadtpolizei Zürich muss kontrollierten Personen in Zukunft Gründe für die Kontrolle angeben. Eine Quittung, wie dies teilweise gefordert wurde, wird es vorerst nicht geben, da diese automatisch zur Erfassung in einer Datenbank führen würden.

Es sei wenig klar, ob ein allfälliger Nutzen den administrativen Mehraufwand rechtfertige, teilte das Sicherheitsdepartement der Stadt Zürich mit. Eine zusätzliche Instanz für Beschwerden in Polizeiangelegenheiten wird nicht geschaffen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Stadtpolizei Zürich muss in Zukunft eine Begründung abgeben, warum eine Person kontrolliert wird.
  • Neu wird zudem eine Web-Applikation eingesetzt, die Ort, Zeit und Grund einer Kontrolle erfasst.

Wissen über Racial Profiling vertiefen

Neu wird jedoch eine Web-Applikation eingesetzt. Damit werden Ort, Zeit und Grund einer Kontrolle erfasst, die eine Verhaftung oder Verzeigung zur Folge hat. Damit wird es mit der Zeit eine statistische Übersicht über Personenkontrollen geben.

Ausserdem wird das Thema Personenkontrolle in der Ausbildung ausgebaut und verbindliche Schulungsdokumente werden erarbeitet, um das Wissen über Racial Profiling zu vertiefen. Auch die Öffentlichkeit soll für das Thema sensibilisiert werden und die Stadtpolizei will in Schulen über Personenkontrollen und das richtige Verhalten beider Seiten informieren.

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