Zürcher Gericht verurteilt Ex-Sektenmitglied wegen Missbrauchs
Ein Ex-Sektenmitglied wurde in Zürich wegen Missbrauchs verurteilt. Der 51-Jährige erhält eine teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Zürcher Gericht hat ein Ex-Sektenmitglied verurteilt.
- Der Neuseeländer erhält einen Landesverweis von acht Jahren.
- Zurück ins Gefängnis muss er aber nicht, weil er schon vier Monate in Haft war.
Das Zürcher Bezirksgericht hat am Freitag ein ehemaliges Mitglied der weltweit agierenden Sekte «Children of God» zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe verurteilt. Der 51-Jährige hatte mehrere Frauen manipuliert und sexuell missbraucht.
Das Gericht verurteilte den Neuseeländer wegen mehrfacher sexueller Nötigung und Ausnützen einer Notlage zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten, wovon er 6 Monate absitzen muss.
Weil er davon vier Monate bereits verbüsste und ihm die Sperrung seiner Pässe angerechnet wird, muss er nicht zurück ins Gefängnis.
Landesverweis für Verurteilten
Er erhält aber einen Landesverweis von acht Jahren. Die Sekte «Children of God», in die der Beschuldigte hineingeboren wurde, existiert seit den 1960er-Jahren und sieht Sex mit wechselnden Partnern als «Zeichen von Gott».
Dabei haben Erwachsene auch Sex mit Minderjährigen – so auch der Beschuldigte, der ab einem Alter von vier Jahren unter Übergriffen litt.
Das Heranwachsen in diesem abgeschotteten System sei der Grund für seine Taten, sagte er.