Renitenter Gefangener in JVA Solothurn blitzt bei Bundesrichtern ab
Ein 29-jähriger Mann in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Solothurn erhält keine unentgeltliche Rechtspflege, um sich gegen zwei Disziplinarverfügungen wehren zu können. Das Bundesgericht hat zwei Beschwerden gegen die Verfügungen des Amts für Justizvollzug abgewiesen.
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Die Lausanner Richter wiesen die Gesuche um unentgeltliche Rechtspflege wegen Aussichtslosigkeit des Rechtsbegehrens ab, wie aus den am Montag veröffentlichten Urteilen hervorgeht. Der Mann sitzt seit dem vergangenen Januar in der JVA Solothurn.
Um sich gegen diese Arreststrafen wehren zu können, verlangte er in seinen Beschwerden, dass die Kosten für den Anwalt und die Gerichtsgebühr vom Staat bezahlt werden. Weil er mit seinem Anliegen unterlag, muss er nun zwei Mal eine Gerichtsgebühr von je 1200 bezahlen.
Weil er im Gefängnis eine Mitarbeiterin des Gesundheitsdienstes mit üblen Worten beschimpfte, kassierte er Anfang Februar fünf Tage Arrest. Nur wenige Tage bedrohte er eine Sicherheitsmitarbeiterin über die Sprechanlage mit dem Tod.
Das Amt für Justizvollzug bestrafte ihn deswegen mit weiteren sechs Tagen Arrest. Der Mann ist an Multiple Sklerose erkrankt und psychisch beeinträchtigt.
Das Bundesgericht hält in den Erwägungen fest, Morddrohungen seien nicht zu tolerieren. Es sei nicht ersichtlich, dass der Beschwerdeführer nicht fähig gewesen wäre, «vernunftsgemäss zu handeln». Der Mann verhalte sich offenbar bewusst renitent.
Auch seine Krankheit rechtfertige nicht, Mitarbeiterinnen aufs Übelste zu beschimpfen. Die Arreststrafen seien weder unverhältnismässig noch verstössen sie gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, halten die Bundesrichter fest. (Urteile 6B_614/2018 und 6B_615 vom 4. Juli 2018)
sda (vas)