Basler Regierung will E-Zigaretten wie Tabak behandeln
Im Kanton Basel-Stadt sollen nikotinhaltige E-Zigaretten wie normale Raucherwaren behandelt werden. Damit will die Regierung Lücken im Jugendschutz schliessen.
Die Regierung beantragt dem Parlament, ihr eine entsprechende Motion zur Erfüllung zu überweisen. Weil eine Revision des nationalen Tabakproduktegesetzes voraussichtlich frühestens Mitte 2022 in Kraft treten werde, wolle die Regierung rechtlichen Vorgaben hinsichtlich Jugendschutz und Werbung auf kantonaler Ebene schaffen. Für Raucherwaren gilt in ein Verkaufsverbot unter 18 Jahren.
Wegen einer Rechtslücke sind E-Zigaretten mit Nikotin derzeit frei verkäuflich. Im vergangenen Jahr hatte das Bundesverwaltungsgericht eine Verfügung des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen aufgehoben, womit das Verkaufsverbot für nikotinhaltige E-Zigaretten-Liquids gefallen war.
In weiteren Kantonsparlamenten sind ebenfalls Vorstösse hängig, die eine Gleichbehandlung von nikotinhaltigen E-Zigaretten verlangen. Der Bundesrat hatte die Botschaft für die Änderungen des Tabakproduktegesetzes Ende November dem Parlament zugestellt. Minderjährige sollen keine Raucherwaren mehr kaufen können.
Im vergangenen Herbst hatte die Tabakbranche freiwillige Massnahmen zum Jugendschutz an einem Runden Tisch beschlossen. Mehrere Tabakkonzerne sowie Verkaufsketten hatten sich darauf geeinigt, keine E-Zigaretten an Minderjährige abzugeben.