«Sozialhilfe ist kein bedingungsloses Grundeinkommen», sagt Schnegg
Vor den Medien betonte Schnegg im Namen der Kantonsregierung vor allem, Sozialhilfe sei kein bedingungsloses Grundeinkommen.
Dreimal machte der kantonale Gesundheits- und Fürsorgedirektor diese Aussage während seiner dreissigminütigen Rede vor gut einem Dutzend Medienschaffenden. Erstmals diese Formel verwendete Schnegg, als er rekapitulierte, wie es zur Gesetzesrevision kam.
Schnegg erwähnte den ehemaligen Könizer Gemeindepräsidenten und SVP-Grossrat Ueli Studer, der mit einer 2012 eingereichten Motion eine Kürzung des Grundbedarfs forderte. Studer habe bemerkt, dass sich junge Leute ihr Leben mit Sozialhilfe komfortabel einrichten könnten und keinen Anreiz hätten, sich um eine Arbeit zu bemühen.
Genau gegen diese Fehlanreize wollten Berner Regierung und Berns Grosser Rat mit der Revision des Sozialhilfegesetzes vorgehen, sagte Schnegg. Es dürfe nicht sein, dass am Monatsende Leute, die einen tiefen Lohn bezögen, weniger Geld zur Verfügung hätten als Leute mit Sozialhilfe. Letztere sei eine Nothilfe, welche vorübergehender Natur sein müsse und nicht zu einer Lebensform werden dürfe.
Mit der Gesetzesrevision gehe es dem bernischen Grossen Rat und der Kantonsregierung darum, falsche Anreize zu eliminieren und in der Bevölkerung die Akzeptanz der Sozialhilfe zu erhalten.
Die Sozialhilfekosten seien im Kanton Bern von 210 Mio. Franken im Jahr 2003 auf 469 Mio. Franken im Jahr 2017 angestiegen. Die Sozialhilfequote im Kanton betrage 4,6 Prozent. Das sei im schweizerischen Durchschnitt «sehr hoch».