Heimlicher Vaterschaftstest kann Konsequenzen haben

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Bern,

Nicht immer ist klar, wer der Vater eines Kindes ist. Dies kann man mittlerweile per DNA-Test nachweisen. Doch was, wenn ein Elternteil dem nicht zustimmt?

Mann mit Kind
Heimliche Vaterschaftstests sind verboten. - Pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Vaterschaft kann im Zweifelsfall einfach mit einem DNA-Test bestimmt werden.
  • Weigert sich ein Elternteil den Test durchzuführen, darf er nicht heimlich gemacht werden.
  • Beide Elternteile müssen einem DNA-Test zustimmen.

Ein Vaterschaftstest dient bekanntlich dem Zweck, Gewissheit über eine potenziell bestehende Vaterschaft zu bringen. Viele Väter möchten Gewissheit, bevor sie die elterliche Sorge für ein Kind übernehmen. Mit Hilfe eines Gentestes kann daher genau festgestellt werden, ob eine Vaterschaft besteht oder nicht. Dafür wird jeweils eine DNA-Probe des potenziellen Vaters sowie des betroffenen Kindes benötigt.

In vielen Fällen entscheiden sich beide Sorgeberechtigte dazu, einen entsprechenden Gentest machen zu lassen. Es kann aber vorkommen, dass sich ein Elternteil dagegen sträubt, sodass die Tests heimlich und ohne Zustimmung und Kenntnis des anderen Elternteils durchgeführt werden. In diesem Fall spricht man von einem «heimlichen Vaterschaftstest».

Heimliche Vaterschaftstests sind verboten

Heimliche Vaterschaftstests sind aber gesetzlich nicht erlaubt. Für jeden Test ist es daher zwingend erforderlich, dass die Zustimmung und Unterschrift beider Sorgeberechtigten vorliegen. Andernfalls ist ein Labor nicht dazu berechtigt, einen entsprechenden Gentest durchzuführen. Verstösst ein Labor gegen diese gesetzlich festgelegten Auflagen, so ist mit Geldstrafen zu Lasten des Labors zu rechnen. Gleiches gilt auch dann, wenn der Auftraggeber des Tests kein Elternteil, sondern ein aussenstehender Dritter beispielsweise die Grosseltern des Kindes oder ein anderer Angehöriger der Familie ist.

Vater mit Tochter
Nicht immer ist die Vaterschaft eindeutig. - Pexels

Zudem wurde eine Beratungspflicht für Labore und Sachverständige im Gesetz verankert. Diese soll dafür Sorge tragen, das Interessierte vor Beauftragung und Durchführung eines Tests eingehend über das gesamte Prozedere aufgeklärt werden. Auf diese Weise sollen Missverständnisse bereits frühzeitig vorgebeugt und häufig gestellte Fragen vorab beantwortet werden.

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