Krankenkassenwechsel vor Bekanntgabe der neuen Prämie
Der Bundesrat gibt die Krankenkassenprämien für das nächste Jahr erst Ende September bekannt. Doch Zusatzversicherungen müssen bereits vorher gekündigt werden.
Das Wichtigste in Kürze
- Ende September gibt der Bundesrat die Krankenkassenprämien für das nächste Jahr bekannt.
- Das erschwert den Krankenkassenwechsel.
- Denn Zusatzversicherungen müssen schon vorher gekündigt werden.
Es wird Herbst, und wie jedes Jahr rückt das Thema Krankenkassenprämien in den Vordergrund. Für 2021 wird wegen den hohen Rücklagen der Krankenkassen kein (Corona-)Schock erwartet, aber aufgrund der allgemeinen Teuerung im Gesundheitswesen muss mit einem Prämienanstieg gerechnet werden.
Wie hoch die Krankenkassenprämien für das nächste Jahr sein werden, wird vom Bundesrat jedoch erst Ende September kommuniziert.
Genügend Zeit, um Grundversicherung zu wechseln
Das stellt für die Grundversicherung kein Problem dar. Wer einen Wechsel in Betracht zieht, muss die Grundversicherung unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat bis spätestens am 30. November 2020 kündigen; dies kann vor Erhalt der Aufnahmebestätigung der neuen Kasse geschehen, da weder Gesundheitszustand noch Alter eine Rolle spielen.
Bis am 30. Dezember kann ein neuer Versicherungsvertrag abgeschlossen werden, und die Grundversicherung wird auf den 1. Januar 2021 gewechselt.
Bei Zusatzversicherung besteht keine Aufnahmepflicht
Bei den Zusatzversicherungen, wo vor allem beim Spitalzusatz die grössten Kosten anfallen, sieht die Sache anders aus. Bei den meisten Krankenkassen beträgt die Kündigungsfrist für Zusatzversicherungen drei Monate.
Die Kündigung muss also bis spätestens am 30. September erfolgen. Zudem darf die bestehende Police erst gekündigt werden, wenn die schriftliche Zusage der Aufnahme in eine andere Kasse vorliegt – denn im Gegensatz zur Grundversicherung besteht für die Zusatzversicherung keine Aufnahmepflicht.
Während nach Bekanntgabe der neuen Prämien also genug Zeit bleibt, die Grundversicherung auf Anfang des Folgejahrs zu wechseln, ist das bei der Zusatzversicherung nicht der Fall.
Wie Umfragen gezeigt haben, wünscht die Mehrheit der Versicherten keine Trennung von Grund- und Zusatzversicherung. Sie müssen den Krankenkassenwechsel für die Zusatzversicherung aber abschliessen, bevor sie die neuen Prämien kennen. Was können sie tun, wenn die neue Krankenkasse teurer ausfällt als die bisherige?
Bei der Grundversicherung kann der Kunde die Kündigung zurückziehen respektive nicht veranlassen; die bisherige Deckung bleibt bestehen.
Zusatzversicherung besser nicht kündigen
Die Kündigung der bisherigen Zusatzversicherungen kann zwar ebenfalls zurückgezogen werden, aber davon ist unbedingt abzuraten. Denn in diesem Falle hätte der Versicherte zwei Zusatzversicherungen, da er die neue Versicherungsdeckung ja bereits verbindlich abschliessen musste.
Es ist durchaus möglich, die Grundversicherung auf das Folgejahr, und die Zusatzversicherungen auf das übernächste Jahr abzuschliessen. Einerseits hat der Kunde dann aber während eines Jahres zwei verschiedene Versicherer und kann erst ein Jahr später von den Leistungsverbesserungen profitieren; andererseits zählt für den Versicherungsabschluss der Gesundheitszustand von heute, was vorteilhaft sein kann.
Die späte Bekanntgabe der Krankenkassenprämien und die unterschiedlichen Kündigungsfristen stellen die Versicherten vor einige Herausforderungen – und wer Anpassungen für das Folgejahr vornehmen möchte, sollte sich bereits im ersten Halbjahr des laufenden Jahres darum kümmern.
Eine frühzeitige Bekanntgabe der Prämien könnte es den Versicherten erleichtern, einen Wechsel auf Basis der neuen Prämien zu prüfen und vorzunehmen, ohne allenfalls die Grund- und die Zusatzversicherung trennen zu müssen.
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Artikel verfasst von Stephan Wirz.
Stephan Wirz ist Mitglied der Geschäftsleitung von Maklerzentrum Schweiz AG. Ein Vergleichs- und Beratungsdienstleister im Bereich Privatversicherungen.