Wann der Katzenhalter für die Katze haftet – und wann nicht
Das Wichtigste in Kürze
- Der Halter haftet grundsätzlich für sein Tier.
- Es gibt jedoch Ausnahmen.
Wer muss zahlen, wenn eine Katze einen Schaden verursacht? Mit einigen Beispielen geben wir Klarheit in die manchmal komplizierte Sachlage.
Wenn beispielsweise ein Radfahrer stürzt, weil er dem Minitiger ausgewichen ist, muss der Katzenhalter dafür grundsätzlich haften. Das gilt jedoch nicht, wenn der Radfahrer sich lediglich vor dem Tier erschreckt hat. Für Überempfindlichkeiten haftet der Katzenhalter nämlich nicht.
Katzenspuren auf dem Auto
Wenn Kratzer im Autolack entstehen, kann der Katzenbesitzer zur Kasse gebeten werden. Die Beweislast liegt jedoch beim Autobesitzer. Er muss nachweisen, dass die Kratzer tatsächlich von einer bestimmten Samtpfote stammen. Das ist oft schwierig, gerade wenn mehrere freilaufende Katzen im Quartier wohnen.
Von der generellen Regel, dass Tierhalter für ihre Tiere haften, können Halter sich auch befreien. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Tierhalter nachweisen kann, dass er alles in seiner Macht Stehende getan hat, um einen Schaden abzuwenden, dieser Schaden jedoch aus Gründen eingetreten ist, die nicht vorhersehbar waren.
Katzenhaltern fällt dieser Nachweis leichter als Hundehaltern, weil sich Katzen schlecht kontrollieren lassen. Daher müssen Halter frei laufender Katzen nicht für jeden Schaden aufkommen, die sein Tier verursacht hat. Das gilt insbesondere dann, wenn das Tier vom Geschädigten oder einem anderen Tier gereizt worden ist.