Tierschutz: Wie gross muss der Vogelkäfig sein?
Ziervögel sind beliebte Heimtiere. Für den korrekten Tierschutz müssen jedoch einige wichtig Dinge beachtet werden, darunter die Grösse des Käfigs.
Das Wichtigste in Kürze
- In der Schweiz leben rund 300'000 Vögel als Haustiere.
- Bei der Haltung von Vögeln sind gesetzliche Tierschutz-Bestimmungen zu beachten.
Vögel sind aus mehreren Gründen beliebte Haustiere: Sie füllen stille Räume mit ihrem Gezwitscher und Gesang und bekämpfen so Einsamkeit. Viele werden handzahm und spielen mit ihren menschlichen Besitzern und einige lernen sogar sprechen.
Vögel an vierter Stelle der Schweizer Statistik
In der offiziellen Statistik vom Verband für Heimtiernahrung in der Schweiz belegen Vögel den vierten Platz: Rund 300'000 gefiederte Mitbewohner zählen die Schweizer Haushalte. Auf dem ersten Platz liegen seit Jahren die Katzen (1,85 Mio.) vor den Hunden (544‘000). Den dritten Platz nehmen Reptilien ein, deren Zahl auf 413'000 gewachsen ist.
Nicht in der Statistik enthalten sind Vögel wie Hühner, die als Nutztiere gehalten werden, sowie Tauben. Diese gelten als Hobbytiere. Eine Sonderstellung nehmen auch Papageien und Kakadus ein. Die Haltung von grossen Ziervögeln ist besonders anspruchsvoll und daher bewilligungspflichtig.
Tierschutz: Vorschriften zur Haltung von Vögeln
Die artgerechte Haltung von Vögeln wird vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen streng geregelt. Interessierte können sich die Broschüre kostenlos auf der Webist des Amtes herunterladen. Weiterhin müssen natürlich auch die amtlichen Vorschriften der Tierschutzverordnung eingehalten werden.
Ein ganz wichtiger Punkt bei Vögeln ist, dass sie nie allein gehalten werden dürfen. Sie sind Herdentiere, die in der Natur in grossen Schwärmen unterwegs sind.
Ein menschlicher Halter ist kein Ersatz für weitere gefiederte Artgenossen. Noch besser ist die Haltung in kleinen Gruppen.
Wie gross muss der Käfig sein?
Recherchen des STS haben gezeigt, dass über die Hälfte der in der Schweiz lebenden Vögeln einen Käfig mit Mindestmassen haben. Zehn Prozent müssen sogar in zu kleinen Käfigen leben. Und nur 30 Prozent geniessen grosszügige Volieren und Gehege.
Als Mindestmasse für besonders beliebte Kleinvögel gelten 0,24 Quadratmeter und 0,12 Kubikmeter Volumen für bis zu vier Vögel. Für jeden weiteren Vogel müssen 0,05 Quadratmeter addiert werden. Für den Tierschutz sollte der Käfig aber so gross sein wie möglich.
Tierschutz: Zimmervolieren statt Käfige
Ein Käfig mit entsprechenden Massen (60 x 40 x 50 Zentimeter) bietet keine ausreichende Behausung für Vögel. Sie können in einem solchen Käfig höchstens von Stange zu Stange hüpfen.
Weit besser sind grosszügig gestaltete Zimmervolieren, die zumindest kurze Flüge ermöglichen. Der Tierschutz empfiehl für Kleinvögel wie Wellensittiche eine Voliere mit den Massen 2 x 1 x 2 Metern. Ist es in einer Mietwohnung nicht möglich, eine so grosse Voliere einzurichten, sollte mehrmals Freiflug gewährt werden.
Die Einrichtung des Käfigs
Die Grösse ist jedoch nicht der einzige Aspekt bei der artgerechten Haltung im Käfig oder in der Voliere. Ganz wichtig sind natürliche, federnde Sitzstangen (zum Beispiel Äste) anstelle von starren Plastikstangen.
Dazu benötigen Vögel ein Wasserbad zur Pflege des Gefieders und im Sommer zur Abkühlung. Der Boden muss mit Grit oder Vogelsand bedeckt sein, den Vögel zur Verdauung benötigen
Häufig vernachlässigt werden auch Rückzugsräume und Schlafhäuser, in denen die Vögel auch mal Ruhe vor ihren Menschen haben. Ein Schlafhaus ist wesentlich vogelfreundlicher als das klassische «Tuch über dem Käfig».
Nicht zuletzt freuen sich Vögel über verschiedene Beschäftigungsmöglichkeiten: Vor allem Äste und Zweige zum Klettern und Knabbern sind hier gefragt. Besonders beliebt sind Futterspiele, bei denen sich die Tiere das Futter selbst zusammenklauben können: Verstecken Sie Futter (zum Beispiel Stückchen von Hirsekolben) in einer ausgestopften Toilettenpapierrolle oder in Tannenzapfen.