Experimentier-Artikel: Cannabis-Studien sollen doch erlaubt werden
Das Wichtigste in Kürze
- Der Nationalrat sagt knapp Ja zum sogenannten Experimentier-Artikel.
- Dieser ermöglicht wissenschaftliche Studien mit Cannabis durchzuführen.
- Der Entscheid fiel nur mit fünf Stimmen mehr – denn es gibt Kritik am Vorgehen.
Wissenschaftliche Studien zu Cannabis sollen nach Ansicht des Nationalrats nun doch erlaubt werden. Die grosse Kammer hat Vorstössen für eine Lockerung im Umgang mit Cannabis zugestimmt. Der Bundesrat hat bereits eine Gesetzesänderung angestossen.
Damit vollzog der Nationalrat eine Kehrtwende. Noch im Juni hatte der Rat eine gleichlautende Motion knapp abgelehnt. Auch jetzt fiel der Entscheid knapp aus. Mit 98 zu 92 Stimmen bei 2 Enthaltungen sagte die grosse Kammer schliesslich Ja zu vier identischen Motionen von Regine Sauter (FDP/ZH), Angelo Barrile (SP/ZH), Regula Rytz (Grüne/BE) und Kathrin Bertschy (GLP/BE). Diese verlangen, dass ein Experimentierartikel im Betäubungsmittelgesetz verankert wird, um Versuche zur regulierten Abgabe von Cannabis zu ermöglichen.
Kritik an Ermöglichung von Cannabis-Studien
SVP-Nationalrätin Verena Herzog zeigt Nau gegenüber wenig Verständnis für den Entscheid. Sie kritisiert auch, das der Bundesrat in der Sache vorpreschte und damit dem Parlament vorgriff. Das Geld würde sie lieber anderswo einsetzen: Nämlich in der Prävention.