Angriffe auf Asiatinnen: US-Staatsanwältin will Todesstrafe
Im März hatte der 22-jährige Täter acht Menschen, darunter sechs mit asiatischen Wurzeln, erschossen. Die zuständige Staatsanwältin strebt jetzt die Todesstrafe für den Schützen an.
Das Wichtigste in Kürze
- Nach einer Serie tödlicher Angriffe auf Asiatinnen im US-Bundesstaat Georgia will die Staatsanwaltschaft die Todesstrafe für den mutmasslichen Täter beantragen.
«Ich habe zusammen mit meinen Mitarbeitern die Entscheidung getroffen, dass dieses Büro die Todesstrafe anstreben wird», sagte die Staatsanwältin des Bezirks Fulton, Fani Allis bei einer Pressekonferenz. Nach einer Jury-Entscheidung werde der 22-jährige Beschuldigte unter anderem wegen vierfachen Mordes und Inlandsterrorismus angeklagt. Auf Basis eines in Georgia im vergangenen Jahr verabschiedeten Gesetzes werde sie wegen der Herkunft und des Geschlechts der Opfer beantragen, die Anklage um den Vorwurf des Hassverbrechens zu erweitern, sagte Allis.
Mitte März waren in drei Massage-Salons in und um Atlanta im US-Bundesstaat Georgia acht Menschen erschossen worden. Sechs von ihnen hatten asiatische Wurzeln, sieben der Todesopfer waren Frauen. Als Motiv für die brutalen Angriffe nannte der weisse Tatverdächtige Sexsucht und das Ziel, die «Versuchung» durch Massage-Salons ausmerzen zu wollen. Die Taten fachten in den USA die Debatte über zunehmenden Hass gegen asiatischstämmige Amerikanerinnen und Amerikaner an.
Bei dem Prozess im Bezirk Fulton wird es um die Tötung von vier der Opfer in Atlanta gehen. Im Bezirk Cherokee steht noch eine weitere Anklage im Zusammenhang mit den anderen vier Opfern aus, die ausserhalb von Atlanta getötet wurden.
Allis wurde im vergangenen Jahr zur Distrikt-Staatsanwältin gewählt und ist seit Jahresbeginn im Amt. Die Staatsanwältin betonte am Dienstag, sie habe im Wahlkampf gesagt, dass sie sich keine Umstände vorstellen könne, unter denen sie die Todesstrafe beantragen würde. «Leider hat sich in den ersten Monaten meiner Amtszeit ein Fall ergeben, der meiner Meinung nach die ultimative Strafe rechtfertigt.»